Ladendiebstahl

Aufgrund zunehmend verstärkter Installation von Überwachungskameras, der Schulung von Mitarbeitern in der Erkennung von verdächtigen Personen und dem Anbringen von Sicherheitsetiketten, werden Ladendiebstähle zunehmend häufiger festgestellt und strafrechtlich verfolgt. Beschuldigte werden dabei mit dem Vorwurf des Diebstahls konfrontiert. 

Was bedeutet der Vorwurf des Diebstahls? 

Der Ladendiebstahl erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls, welcher in § 242 StGB geregelt ist.

Den Straftatbestand erfüllt gemäß § 242 Abs. 1 StGB,

„wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen“.

Dies bedeutet im Kontext des Ladendiebstahls, dass eine Sache, die dem Beschuldigten nicht gehört und die fortbewegt werden kann (z.B. Parfüm, Smartphone etc.) entwendet wurde, um sie sich oder einem Dritten zuzueignen. Der beschuldigte darf überdies nicht zur Wegnahme berechtigt gewesen sein.

Wie wird der Ladendiebstahl bestraft?

Das Strafmaß hängt immer von den Umständen des Einzelfalls, wie dem Wert des erlangten Gegenstands, ab. Bei einfachen Ladendiebstählen kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Ersttäter erhalten in der Regel eine Geldstrafe.

Jedoch werden besonders schwere Fälle des Diebstahls gemäß § 243 StGB mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn zum Beispiel in ein Gebäude eingebrochen wird, ein Sicherheitsetikett von einer Sache entfernt wird oder ein Diebstahl gewerbsmäßig, also in wiederholter Begehung, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle von gewisser Dauer und einigem Umfang zu verschaffen, begangen wird.

Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird gemäß § 244 StGB der Diebstahl mit Waffen (dabei genügt das bloße Beisichführen einer Waffe), Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl bestraft.

Können Vertragsstrafen verhängt werden?

Einzelhändler können auch Vertragsstrafen oder Fangprämien fordern. Eine Vertragsstrafe ist eine finanzielle Entschädigung, die der Beschuldigte zahlen muss, wenn er gegen bestimmte Bedingungen des Vertrags verstößt. In der Regel stellt die Vertragsstrafe eine bestimmte Geldsumme dar, die der Beschuldigte zahlen muss, um den durch ihn entstandenen Schaden des Einzelhändlers auszugleichen.

Wichtig ist, dass Vertragsstrafenklauseln nicht als Ersatz für strafrechtliche Maßnahmen dienen. Wird jemand des Ladendiebstahls verdächtigt, wird in der Regel zusätzlich die Polizei kontaktiert, um eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten. 

Wie sollte bei dem Vorwurf des Ladendiebstahls vorgegangen werden?

Vermuten Mitarbeiter eines Geschäfts oder Ladendetektive einen Ladendiebstahl, fordern sie den Beschuldigten auf, in einen separaten Raum zu kommen, um dessen Personalien festzustellen und anschließend eine Anzeige schreiben zu können, beziehungsweise die Daten an die Polizei zu übermitteln. Meist werden bereits erste Fragen zum vorgeworfenen Geschehenen gestellt und die Rückgabe erlangter Ware gefordert. 

Zu diesem Zeitpunkt sollten jedoch keinesfalls Angaben zur Sache gemacht werden. Vielmehr sollte umgehend ein Strafverteidiger kontaktiert werden, damit dieser Akteneinsicht nehmen und falls erforderlich, eine Einlassung vorbereiten kann. 

Auch auf Anhörungsschreiben der Polizei sollte vor Akteneinsichtnahme durch den Verteidiger nicht geantwortet werden.

Grundsätzlich besteht auch beim Ladendiebstahl von Sachen mit geringem Wert die Möglichkeit einer Verurteilung, was zu einer Eintragung im Bundeszentralregister führt. Um dies zu vermeiden, sollte frühzeitig ein Anwalt kontaktiert werden. Dieser hat die Möglichkeit die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153a StPO vor und auch noch während der Hauptverhandlung zu bewirken. Durch eine Verfahrenseinstellung kann eine Eintragung ins Bundeszentralregister vermieden werden.