Strafbefehl

Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren im Strafrecht, das bei geringfügigen Straftaten angewendet wird. Im Gegensatz zum Hauptverfahren ist das Strafbefehlsverfahren eine abgekürzte Form des Verfahrens und wird meistens schriftlich durchgeführt. Auch im Strafbefehlsverfahren besteht selbstverständlich die Möglichkeit besteht, sich von einem Rechtsanwalt oder Strafverteidiger vertreten zu lassen.

Die Einschaltung eines Anwalts oder Strafverteidigers im Strafbefehlsverfahren ist besonders dann empfehlenswert, wenn der Beschuldigte den Vorwurf bestreitet oder die Strafe als zu hoch empfindet. Der Strafverteidiger kann auch Akteneinsicht beantragen, um sich ein genaues Bild von den Vorwürfen gegen den Beschuldigten zu machen und gegebenenfalls Beweismittel zu finden, die die Unschuld des Beschuldigten belegen. Meist ist es sinnvoll, dass der Strafverteidiger eine Stellungnahme zur Anklage verfasst, die die Vorwürfe gegen den Beschuldigten juristisch prüft und mögliche Verteidigungsstrategien aufzeigt. Hierbei geht es darum, die Schwachstellen der Anklage zu finden. In einem solchen Schriftsatz kann auch angeregt werden, das Verfahren aus Opportunitätsgründen einzustellen. In diesem Fall kommt es nicht zu einer Hauptverhandlung vor Gericht.

Im Strafbefehlsverfahren kann es jedoch auch sinnvoll sein, auf eine anwaltliche Vertretung zu verzichten. Wenn der Beschuldigte die Anklage nicht bestreitet und die Strafe akzeptiert, kann er sich in der Regel ohne einen Anwalt oder Strafverteidiger selbst „verteidigen“, indem er den Strafbefehl akzeptiert. In diesem Fall wird der Strafbefehl rechtskräftig und die Strafe wird vollstreckt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entscheidung, sich ohne anwaltliche Vertretung zu verteidigen, auch Risiken birgt, da häufig, etwa im Betäubungsmittelstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht, erhebliche Folgen aus einer Verurteilung resultieren können.

Eine anwaltliche Vertretung kann auch in der mündlichen Verhandlung vor Gericht von Vorteil sein, wenn der Fall an das zuständige Gericht übergeben wird, weil der Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat. In diesem Fall kann der Anwalt oder Strafverteidiger den Beschuldigten vor Gericht vertreten und die Verteidigung übernehmen. Der Anwalt oder Strafverteidiger kann hierbei auch eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft anstreben, um eine niedrige Strafe oder eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig an einen Anwalt oder Strafverteidiger zu wenden, wenn ein Strafbefehl zugestellt wurde. Die Einspruchsfrist endet nach zwei Wochen und kann grds. nicht verlängert werden.