Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 5 (§§ 263-297) – in 4. Auflage erschienen

Zum Strafgesetzbuch gibt es inzwischen zahlreiche Kommentierungen – und trotzdem greifen die meisten Juristen in der Praxis zum „MüKo“. Schließlich erläutert der Münchener Kommentar zum StGB in sechs Bänden nicht nur ausführlich das materielle Strafrecht, sondern auch in drei weiteren Bänden relevante Vorschriften des Nebenstrafrechts.

Im Jahr 2022 ist nun auch der 5. Band in der 4. Auflage erschienen. Der Verlag hat sich entschieden, den ehemaligen 5. Band in zwei Bände zu teilen, um diesen leserfreundlicher und handlicher zu gestalten. Schließlich hat bereits dieser Band stolze 1.484 Seiten.

Der hier vorgelegte neue Band 5 bietet eine ausführliche Kommentierung der Vorschriften §§ 263-297 StGB. Er beinhaltet also zahlreiche Delikte, die sowohl in der juristischen Ausbildung als auch in der Praxis überaus wichtig sind: Betrug und Untreue, Urkundenfälschung sowie Insolvenzstraftaten.

In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert, neue Fragestellungen (beispielsweise zum Thema „Covid“ und „Diesel“) werden in umfangreichen Kommentierungen erläutert. Insbesondere wird die Interims-Rechtslage bis zum 23. November 2021 im Hinblick auf die Fälschung von Impfausweisen, die wohl einige Gerichte in der Zukunft beschäftigen wird, umfassend dargestellt. Die Kommentierung des § 277 StGB – Fälschung von Gesundheitszeugnissen – greift die aktuellen Entwicklungen wunderbar und klar verständlich auf.

Die in diesem Band vereinten Strafvorschriften sind in einer Weise aufgearbeitet, die einerseits für die Praxis ein Gewinn ist und andererseits die wissenschaftliche Auseinandersetzung fördert. Durch neu hinzugekommene (Mit-)Autoren – Professor Christian Becker, Erster Staatsanwalt Holger Hofmann, Richter am Landgericht Dr. Matthias Noll sowie Oberstaatsanwalt Kai Sackreuther – wurden auch bislang nicht aufgegriffene Akzente gesetzt und die Kommentierungen auf den Prüfstand gestellt.

Die Kommentierungen enthalten Erläuterungen in wissenschaftlicher Tiefe. So wird beispielsweise beim § 266 StGB ausführlich auf den Streit um die Tatbestandsstruktur mit den insgesamt vier noch dazu vertretenen Ansichten eingegangen. Zudem werden die beiden in § 266 StGB enthaltenen Tatbestände: der Missbrauchstatbestand (Alt. 1) und der Treuebruchtatbestand (Alt. 2) detailliert und im Hinblick auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung erläutert. Vor allem aber ist der Teil IV, der besondere Fallkonstellationen wie zum Beispiel Risikogeschäfte, Schwarze Kassen, Parteispendenverfahren, Haushaltsuntreue, Sponsoring und Kick-Back-Zahlungen behandelt, äußerst interessant.

Obwohl die Kommentierungen sehr umfangreich sind – die Kommentierung des § 263 StGB zieht sich zum Beispiel über 400 Druckseiten – gelingt die Orientierung im Text wunderbar. Wie bei allen anderen Bänden des Münchener Kommentars zum StGB erfolgt die Kommentierung der Normen einheitlich. Bei jeder Strafvorschrift wird anfangs das umfassende Schrifttum dargestellt. Danach folgt ein Inhaltsverzeichnis inklusive Randnummern, welches der Gliederung im Text entspricht und das Finden bestimmter Erklärungen ungemein erleichtert. Überdies werden in den Fußnoten regelmäßig weiterführende Hinweise auf einschlägige Rechtsprechung, Strafrechtslehrbücher, Kommentarliteratur oder Zeitschriftenbeiträge gegeben.

Im Ergebnis ist die 4. Auflage des 5. Bandes des Münchener Kommentars zum StGB eine Bereicherung für die Kommentarliteratur und bestätigt – wie seine Vorgänger auch – den hohen Standard dieser Kommentarreihe.

Der Preis des 5. Bandes mag mit 339,00 € recht hoch sein. Wer mit Strafrecht allerdings intensiv zu tun hat, wird diesen Kommentar, der die oben erwähnten Delikte – wie gewohnt – erstklassig und in extenso erläutert, nicht missen wollen.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 5 (§§ 263-297), 4. Auflage, Beck Verlag, München 2022, 1.484 Seiten, 339,00 €.