Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht – eines der wichtigsten strafrechtlichen Nebengebiete und normiert im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie im Konsumcannabisgesetz (KCanG)– befasst sich mit Tathandlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln.

Die wesentlichen Strafvorschriften finden sich in den §§ 29 – 30a BtMG und in § 34 KCanG. Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelstrafgesetz eingeleitet wurde, sollten Sie sich aufgrund der grds. hohen Straferwartung so früh wie möglich einen Rechtsbeistand suchen. Wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung und Expertise in Ihrem Strafverfahren zur Seite.  

Strafbare Handlungen nach dem: