Sachbeschädigung

„Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört“, macht sich wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB strafbar.

Wann sind die Tatbestandsmerkmale des § 303 Abs. 1 StGB erfüllt?

Tatobjekt ist eine fremde Sache. Die beschädigte oder zerstörte Sache darf nicht im Alleineigentum des Täter stehen.

Tathandlung ist das Beschädigen oder Zerstören. Beschädigen ist eine nicht nur unerhebliche Brauchbarkeitsminderung oder Substanzverletzung. Zerstören ist die stärkere Form des Beschädigens. Die Existenz der Sache wird vernichtet, beziehungsweise geht die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren.

Strafbar macht sich nur, wer vorsätzlich handelt. Fahrlässiges Handeln ist nicht unter Strafe gestellt.

Unterfällt das Sprayen von Graffiti ebenfalls dem Straftatbestand der Sachbeschädigung?

Auch wer Graffiti an Wende sprüht, macht sich wegen Sachbeschädigung strafbar. Jedoch nicht wegen des Beschädigens oder Zerstörens einer Sache nach § 303 Abs. 1 StGB, sondern gemäß § 303 Abs. 2 StGB. Danach wird bestraft, „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“.

Wie wird man bei der Sachbeschädigung bestraft?

Der Strafrahmen des § 303 Abs. 1 und 2 StGB liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe.

Wie sollte bei Konfrontation mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung vorgegangen werden?

In der Regel erfährt man von dem Vorwurf der Sachbeschädigung durch ein Anhörungsschreiben der Polizei. Auf dieses sollte jedoch ohne Kenntnis der Aktenlage nicht reagiert werden. Aus diesem Grund sollten man – bei Erhalt eines solchen Schreibens –  zunächst einen Anwalt kontaktieren, damit dieser Akteneinsicht nehmen und anschließend eine Verteidigungsstrategie erarbeiten kann.

Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Auf diese Weise kann, möglicherweise noch vor Beginn der Hauptverhandlung, eine Verfahrenseinstellung erreicht und eine Eintragung ins Führungszeugnis verhindert werden. Auch während der Hauptverhandlung bleibt eine Verfahrenseinstellung weiterhin möglich. Das ist nicht immer der Fall. Das genaue Vorgehen hängt von den Umständen jedes Falles ab.

Überdies kann auch bei Erhalt eines Strafbefehls die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt hilfreich sein, damit dieser gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen und für die anschließende Verhandlung eine Strategie erarbeiten kann.