Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei
Die Kanzlei Stern | Strafrecht vertritt Sie gegen Vorwürfe aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und aus den Nebengesetzen (insbesondere StVG, BtMG). Schwerpunktmäßig bearbeiten wir dabei Haftsachen, aktuell Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (Corona) Vorwürfe gegen jugendliche und heranwachsende Mandanten, Straßenverkehrsdelikte wie Drogen-/Alkoholfahrten und Fahrerflucht, Vorwürfe aus dem Betäubungsmittelgesetz, ausgewählte Sexualdelikte und Insolvenzdelikte.
Wir beraten auf hohem Niveau, was nur durch Spezialisierung möglich ist. Sollte daher einmal ein Strafvorwurf von uns nicht bearbeitet werden können, teilen wir dies im Beratungsgespräch mit und empfehlen Ihnen einen geeigneten Kollegen.