Verhalten bei Durchsuchung und Festnahme

Wenn Sie von der Polizei oder dem Hauptzollamt im Rahmen einer Durchsuchung zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz aufgesucht werden, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt benachrichtigen. Die Kanzlei Stern | Strafrecht erreichen Sie in diesen Fällen unter der Notfallnummer 0151 / 1700 5910 auch außerhalb der Bürozeiten, das heißt insbesondere auch nachts und am Wochenende.

Sie sollten sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und durchlesen. Verlangen Sie auch eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Mit der Sicherstellung von Gegenständen sollten Sie sich nicht einverstanden erklären. Geben Sie keine Erklärungen ab, wenn Sie zu den Besitzverhältnissen befragt werden.

Generell ist es angezeigt, zu diesem Zeitpunkt umfassend vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Dies gilt auch für alle Familienangehörigen bzw. Arbeitskollegen. Auch wenn es schwerfallen mag: Sie sollten sich gegenüber den Polizeibeamten auf keinen Fall zu dem gegen Sie erhobenen Vorwurf äußern.

Prüfen Sie selbst, oder lassen Sie einen vertrauenswürdigen und sorgfältigen Angehörigen / Kollegen prüfen, dass sämtliche sichergestellten Gegenstände auf dem Sicherstellungsprotokoll (Teil B) aufgelistet sind. Die Gegenstände müssen eindeutig identifizierbar bezeichnet sein, d. h. incl. Typbezeichnung, Hardwarenummer, Größe und Farbe. Also etwa nicht: „2 Apple-iPads“.

Bemühen Sie sich – soweit dies technisch umsetzbar ist – von wichtigen sicherzustellenden Unterlagen Kopien anzufertigen oder Datenträger spiegeln zu lassen. Die Entscheidung hierüber obliegt jedoch den Polizeibeamten.

Gehen Sie davon aus, dass auch rechtswidrige Durchsuchungen in der Regel nicht abgebrochen werden. Rechtsschutz erlangen Sie erst im nachfolgenden Verfahren.

Sofern die Durchsuchung gemäß Durchsuchungsbeschluss dem Auffinden eines konkreten Gegenstands dient, so muss die Durchsuchung beendet werden, sobald dieser Gegenstand gefunden worden ist. Es mag vor diesem Hintergrund im Einzelfall sinnvoll sein, diesen Gegenstand freiwillig an die Polizeibeamten herauszugeben. Je länger eine Durchsuchung dauert, desto mehr Gegenstände (auch Zufallsfunde) werden sichergestellt und desto schwerer kann im Ergebnis der Tatvorwurf wiegen.