Diebstahl

Der Tatbestand „Diebstahl“ ist wohl einer der bekanntesten und am häufigsten begangenen Straftatbeständen in Deutschland. Dabei ist der Diebstahl alles andere als ein Kavaliersdelikt. Je nach Begehungsweise droht eine Verurteilung zu einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe.

Sollten Sie einen Anhörungsbogen der Polizei, eine Anklage der Staatsanwaltschaft oder einen Strafbefehl des Amtsgerichts wegen Diebstahls erhalten haben, dann nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt, und zwar am besten einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird die Vorladung für Sie absagen und nach Mandatierung Ihre Strafverteidigung übernehmen.

Im Nachfolgenden soll das Delikt etwas näher betrachtet und auf die praxisrelevantesten Begehungsweisen eingegangen werden.

Wenn Sie mit dem Vorwurf eines Diebstahls konfrontiert werden, kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.