Paketagent

Durch das Annehmen und Weiterverschicken von Paketen Geld verdienen. Solche Jobangebotene erscheinen für viele als verlockende Nebentätigkeiten. Besonders attraktiv ist für Interessenten meist, dass die Beschäftigung von Zuhause ausgeübt werden und durch geringen Aufwand ein hoher Verdienst erzielt werden kann.

Häufig wissen Bewerber nicht, dass diese von scheinbar seriösen Firmen gemachten Angebote strafrechtliche Konsequenzen verursachen können. 

Die „Arbeitgeber“ nutzen gezielt die Unerfahrenheit und Gutgläubigkeit von Menschen aus, um sie als Paketagenten zu beschäftigen und so ihre eigenen Betrugstaten verdecken zu können. 

Potenzielle Arbeitnehmer erfahren von Tätigkeiten als Paketagenten meist durch Zeitungsannoncen, auf Jobportalen oder werden direkt per Mail von den Firmen angeworben. Sie sollen Pakete entgegennehmen und sie anschließend an zuvor von den Arbeitgebern mitgeteilte Adressen weiterleiten. In der Regel sollen diese Vorgänge dokumentiert werden.

Nachdem sich die Interessenten bei den Arbeitgebern melden, erhalten sie seriös wirkende Arbeitsverträge mit einer umfangreichen Stellenbeschreibung, die die Tätigkeit legal erscheinen lässt.

Im Anschluss werden die neuen Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern dazu aufgefordert, ihre Sozialversicherungsnummer, Daten zur Krankenkasse, Kontoverbindungen und eine Kopie des Personalausweises an den Arbeitgeber zu schicken.

Den Arbeitgebern wird dabei nicht mitgeteilt, dass ihre Daten für die Bestellung hochwertiger Waren (Elektronik, Kameras, Mobiltelefone, Bekleidung usw.) genutzt werden. Diese Waren werden entweder mittels betrügerisch erlangter Kreditkarten oder überhaupt nicht bezahlt.

Strafbarkeit von Paketagenten

Menschen, die als Paketagenten arbeiten bzw. gearbeitet haben, erfahren häufig erstmals durch einen Strafbefehl von der potenziellen Strafbarkeit ihres Verhaltens.

Im Folgenden wird versucht darzustellen, welche strafrechtlichen Vorwürfe gegen Paketagenten erhoben werden können.

(Warenkredit-)Betrug

Größtenteils werden Paketagenten zunächst mit dem Vorwurf des Warenkreditbetrugs konfrontiert. Der Warenkreditbetrug ist eine Sonderform des Betrugs gemäß § 263 Abs. 1 StGB. Dabei wird der Verkäufer über die Zahlungswilligkeit des Käufers getäuscht. Zumeist bestellen die Hintermänner im Namen der Paketagenten Waren, ohne diese zu bezahlen.

Um eine Verurteilung zu vermeiden, sollte ein Anwalt kontaktiert werden. Dieser kann den Sachverhalt für den Beschuldigten prüfen und im Rahmen einer Stellungnahme die vorgeworfene Tat bestreiten.

Dieser kann für den Beschuldigten darlegen, dass die Paketagenten die Taten nicht begangen, sondern Hintermänner ihre Daten genutzt haben.

Gleichwohl wirft die Staatsanwaltschaft Beschuldigten oft das Begehen von Anschlusstaten wie der Begünstigung von Straftaten, Hehlerei oder Geldwäsche, vor. Dies wird damit begründet, dass die Arbeitnehmer Kenntnis von dem Vorgehen ihrer Arbeitgeber gehabt hätten.

Diese subjektiven Merkmale, wie die Kenntnis von der betrügerischen Herkunft der Ware, sind den Beschuldigten jedoch nur schwer nachweisbar. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Beschuldigte sich auf keinen Fall selbst äußern, sondern sich durch einen Anwalt vertreten lassen, der eine gezielte Verteidigungsstrategie für sie erarbeitet.

Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über mögliche Anschlusstaten gegeben.

Begünstigung von Straftaten

Nach § 257 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer einen anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern.

Eine solche rechtswidrige Vortat stellt der Warenbetrug der Hintermänner dar.

Weiterhin ist als subjektives Merkmal die Absicht zum Hilfeleisten hinsichtlich der Vortat nötig. Solche subjektiven Merkmale, die sich auf die Kenntnisse der Beschuldigten beziehen, können nur schwer nachgewiesen werden, weshalb sich Beschuldigte keinesfalls ohne anwaltliche Vertretung zur Sache äußern sollten. Oftmals kann ein Anwalt im Rahmen einer Stellungnahme erklären, dass der Beschuldigte keinerlei Kenntnis vom betrügerischen Vorgehen der Hintermänner hatte und dies auch nicht hätte erkennen können. Auf diese Weise kann häufig eine Verfahrenseinstellung erreicht werden.

Hehlerei

Nach § 259 Abs. 1 StGB macht sich wegen Hehlerei strafbar, wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern.

Als Tathandlung kommt insbesondere die Absatzhilfe in Betracht. Absatzhilfe ist die unselbständige und weisungsabhängige Unterstützung des Vortäters bei seinen Absatzbemühungen im Interesse und mit Einverständnis des Vortäters.

Subjektiv ist Bereicherungsabsicht gerichtet auf das eigene Vermögen oder das Vermögen der Vortäter erforderlich. Auch diese ist den Beschuldigten kaum nachweisbar, weshalb keine Stellungnahme der Beschuldigten ohne anwaltlichen Beistand erfolgen sollte, um möglichst eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

Geldwäsche

Weiterhin wird gegen Paketagenten häufig der Vorwurf der Geldwäsche nach § 261 Abs. 1 StGB erhoben.

Bei der Geldwäsche werden aus kriminellen Geschäften stammende Geldmittel in die Wirtschaft rückgeführt. Dabei werden die Gelder über verschiedene Konten transferiert, um deren illegalen Hintergrund zu verschleiern. Dies geschieht zumeist über die Konten ahnungsloser Dritter, deren Daten wie im Fall von Paketagenten während der Anstellung erhoben werden.

Ein Vorsatz in Bezug auf das Herrühren des Geldes aus einer rechtswidrigen Tat ist in der Regel den Beschuldigten nicht nachweisbar. Dies ist jedoch nicht erforderlich, vielmehr ist nach § 261 Abs. 6 S. 1 StGB bereits Leichtfertigkeitausreichend. Leichtfertig handelt, wer in besonderem Maße aus Leichtsinn oder Gleichgültigkeit die nach den Umständen gebotene und erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, wobei sich einem der Eintritt der Folge geradezu hätte aufdrängen müssen.

Um einer Verurteilung dennoch zu entgehen, sollte auch bei Konfrontation mit diesem Vorwurf, keine eigene Stellungnahme erfolgen. Stattdessen sollte ein Anwalt kontaktiert werden, der eine Verteidigungsstrategie erarbeitet und so möglicherweise eine Verfahrenseinstellung erreichen kann.