Die Strafprozessordnung sieht zwei Rechtsmittel vor, mit denen Gerichtsurteile angegriffen werden können.
- Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Urteile. Es ist eine zweite Tatsacheninstanz. Der Sachverhalt muss noch einmal festgestellt und erneut rechtlich gewürdigt werden.
Weitere Informationen zur Verteidigung in der Berufungsinstanz
- Revision
Die Revision ist eine reine Rechtskontrolle. Das Urteil wird lediglich auf Rechtsfehler überprüft.