Festnahme

Abwendung einer Anklage durch Nachweis mangelnder Schuldfähigkeit gemäß § 20 StGB

Unserem Mandanten wurde mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit einem Messer bewaffnet gewesen zu sein und mit diesem mehrere Personen bedroht zu haben. Sodann sei unser Mandant vom Ort des Geschehens weggerannt. Der Aufforderung eines verfolgenden Beamten, an einer Bushaltestelle stehenzubleiben, sei er nicht nachgekommen und in den Bus eingestiegen. Der Bus sei sodann durch Polizeibeamte angehalten worden. Als ein Beamter näher an den Bus herangetreten sei, sei unser Mandant aus diesem ausgestiegen und weggerannt. Der Beamte sei unserem Mandanten gefolgt und hätte ihn aufgefordert stehen zu bleiben. Unser Mandant sei weitergerannt und schließlich getasert und festgenommen worden.


Hierbei habe er Widerstand geleistet, unkontrolliert um Hilfe geschrien und sinngemäß geäußert, dass er die „richtige Polizei“ benötige und dass man ihm helfen solle. Weiterhin habe er sein Gesicht auf den Boden geschlagen und seinen ganzen Körper versteift. Zusätzlich habe er mehrfach mit seinem Beinen nach hinten ausgeschlagen.


Hierdurch soll sich unser Mandant wegen Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafbar gemacht haben.


Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern nahm nach Mandatierung Akteneinsicht und beantragte sodann im Rahmen einer Stellungnahme die Verfahrenseinstellung. In dieser argumentierte Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern, dass unser Mandant sich infolge vorangegangenen BtM-Konsums in einem die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausschließenden Zustand befand und zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Handlungen vermutlich schuldunfähig gemäß § 20 StGB war.


Unser Mandant wies Symptome eines akuten Rauschs aufgrund vorangegangenen BtM-Konsums auf. In Folge eines akuten Rauschs verändern sich die Wahrnehmung, die Stimmung und das Verhalten. Folgen können überdies Aggressivität oder das Sehen von Dingen, die nicht wirklich da sind (Halluzinationen), sowie Herzrasen und Krampfanfälle sein. Derartige Symptome wies auch unser Mandant auf. Er stellte sich vor, dass Clanmitglieder ihn töten wollten und seine Freundin entführt hätten, weshalb er schrie und an die Tür einer Nachbarin klopfte. Nachdem diese nicht öffnete, verließ unser Mandant das Haus mit einem Messer.


Auf der Straße versuchte er mehrfach die Polizei zu erreichen. Da ihm dies nicht gelang, glaubte er, sein Telefon sei manipuliert worden und auch die Polizei sei Teil einer gegen ihn geplanten Verschwörung. Mit dem Messer in der Hand betrat unser Mandant schließlich einen Garten, vor dem sich viele Leute befanden und betrat diesen. Eine Frau forderte ihn auf, das Messer wegzulegen, woraufhin unser Mandant wegrannte.

An einer nahegelegenen Bushaltestelle stieg unser Mandant in den Bus. Der Bus wurde sodann von der Polizei angehalten. Unser Mandant ging aufgrund seines BtM-Konsums davon aus, dass die Polizeibeamten „falsche“, sich lediglich als solche ausgebende, Polizeibeamten seien und flüchtete deshalb aus dem Bus. Nach dem Tasern glaubte unser Mandant von diesen falschen Polizisten nun weggebracht und zertreten zu werden, weshalb er sich gegen die Sicherungsmaßnahmen der Beamten wehrte.


Nach diesem Vortrag zweifelte die Staatsanwaltschaft zumindest an der Schuldfähigkeit unseres Mandaten und stellte das Verfahren noch im Ermittlungsverfahren ein.

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Vorwurf des Einbruchsdiebstahls – Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Berlin-Kreuzberg mit anderen, im Einzelnen unbekannt gebliebenen Männern des Nachts in ein Lokal eingebrochen zu sein und aus diesem unter anderem einen mit Bargeld gefüllten Safe gestohlen zu haben.

Der Einbruch war von einer zufällig anwesenden Objektschützerin beobachtet worden, die die Beschuldigten in der Folge anhand ihres Aussehens und ihrer Stimme gut beschreiben konnte.

Ebenfalls zufällig trafen etwa 30 Minuten nach dem Diebstahl im Nahbereich des Tatorts Streifenpolizisten auf unseren Mandanten und andere junge Männer, die vor der Polizei zu fliehen versuchten. Es wurde rasch eine Verbindung zum vorangegangenen Einbruchsdiebstahl hergestellt. Die Polizei nahm die jungen Männer fest und rief die Objektschützerin zum Festnahmeort. Die Objektschützerin gab an, insbesondere anhand der Stimme erkannt zu haben und sich daher sicher zu sein, dass es sich bei einem der Festgenommenen um einen der Einbrecher gehandelt habe.

Anhand der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Stern jedoch herausarbeiten, dass unser Mandant äußerlich nicht zu der vorhergehenden Beschreibung der Einbrecher durch die Objektschützerin passte. Aber auch der im Beratungsgespräch deutlich gewordene Soziolekt unseres Mandanten war von der Objektschützerin nicht erwähnt worden. Dass die Jugendlichen vor der Polizei geflohen waren, konnte unproblematisch mit deren Einstellung zu Strafverfolgungsorganen generell, aber auch mit einem vorangegangenen Vorfall in einem Krankenhaus erklärt werden, zu dem die Polizisten gerufen worden waren.

Auf den Antrag von Rechtsanwalt Stern, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Unser Mandant gilt bezüglich des Einbruchsdiebstahls weiter als unschuldig.

Rechtsanwalt Konstantin Stern, Strafverteidiger in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

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Fingierte Windparkbeteiligungen: Durchsuchungen und Festnahmen in Niedersachsen

Die Abteilung für organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Osnabrück hat in Zusammenarbeit mit der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück und anderen Polizeidienststellen in mehreren zusammenhängenden Ermittlungsverfahren zeitgleich zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse in insgesamt fünf Bundesländern (Berlin, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt) vollstrecken lassen. Dabei wurden vier Personen festgenommen. Die Festnahmen erfolgten im Oldenburger Münsterland, in, Wallenhorst und Zirndorf. Den insgesamt sieben Beschuldigten im Alter von 26 bis 63 Jahren wird insbesondere die Verabredung zu banden- und gewerbsmäßigen Betrugstaten mit einem drohenden Schaden im mehrstelligen Millionenbereich sowie Urkundenfälschung in einer Vielzahl von Fällen zur vorgeworfen.

Wie hoch der tatsächliche Schaden ist, muss noch ermittelt werden. werden die Ermittlungen der nächsten Tage und Wochen zeigen. Gegen die Festgenommenen wird Untersuchungshaft vollstreckt, ein Beschuldigter soll flüchtig sein. Nach ihm wird gefahndet. Bei den Durchsuchungen waren potentielles Beweismaterial und Wertgegenstände beschlagnahmt worden.

Die Beschuldigten, die überwiegend einer aus dem mittleren Emsland stammenden Unternehmerfamilie und deren Umfeld angehören, entwickeln Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (Windparks), um diese sodann an institutionelle Investoren europaweit zu veräußern. Sie sind dringend tatverdächtig, sich dazu verabredet zu haben, zukünftige Investoren insbesondere mittels des massiven Einsatzes gefälschter Urkunden über die Realisierungsfähigkeit der von ihnen konzeptionierten Projekte zu täuschen, um die Vorhaben sodann zu weit überhöhten Preisen zu verkaufen. Zwei der Beschuldigten sind darüber hinaus der Anstiftung zur Bestechung dringend verdächtig. Sie sollen versucht haben, einen ausländischen Diplomatenausweis zu erlangen, um fortan diplomatische Immunität zu genießen. Es besteht der Verdacht, dass sie zu diesem Zwecke einen Dritten anstifteten, einem ausländischen Amtsträger Geldzahlungen zu gewähren.

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