Sollten Sie von der Polizei festgenommen werden, gelten folgende Verhaltensregeln:
Sie sollten sich den richterlichen Haftbefehl aushändigen lassen.
Sie sollten von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich auf keinen Fall zu dem gegen Sie erhobenen Tatvorwurf äußern.
Sie können lediglich Ihren Namen und Ihre Anschrift nennen.
Sie sollten einen Strafverteidiger umgehend von der Festnahme benachrichtigen.
Falls ein Angehöriger festgenommen worden sein sollte, rufen Sie uns unverzüglich auf der Notfall-Nummer 0151 / 17005910 an.
Idealerweise können Sie uns dabei nennen
- den Namen und das Geburtsdatum Ihres Angehörigen.
- seinen letzten bekannten Aufenthaltsort
- ggf. Angaben der Polizisten über den aktuellen Aufenthaltsort Ihres Angehörigen
- ggf. gar die Telefonnummer und den Namen des zuständigen Polizeibeamten oder der Dienststelle sowie
- alle Ihnen bekannten Aktenzeichen (Haftbefehl oder staatsanwaltschaftliches Js-Aktenzeichen)
Weitere Hinweise finden Sie auch auf unserer Seite zur Verhaftung und Untersuchungshaft.