Der Republikanische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälteverein (RAV) hat endlich die Stellungnahme von RA Stefan Conen zur gebotenen gesetzlichen Kodifizierung des Einsatzes von V-Personen online gestellt.
Conen sieht im Einsatz von V-Personen einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff jedenfalls in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Er fordert, dass die V-Personen-Führung in der Verantwortlichkeit der Staatsanwaltschaft liegen sollte, dass die Aktenführung hinsichtlich der V-Personen gesetzlich festzulegen sei (insbesondere auch die Höhe der Entlohnung der V-Personen) und dass bei der Kodifizierung die Rechtsprechung von BGH (insb. BGH NStZ 2014, 277 und EGMR (EGMR v. 15.10.2020 Akbay vs. Germany) berücksichtigt werden müsse.
Unter dem Az. 6 Zs 939/03 der GenStA-Celle hatte das Bundesland Niedersachsen 1988 über einen einschlägig BtM-Vorbestraften sowie weitere beteiligten Personen ein BtM-Verbrechen in Auftrag gegeben. Der Staatsanwalt und der an diesem BtM-Auftrag mitbeteiligt gewesen sein muss, hatte das Gericht über all diese Hintergründe sowie weiteren daran Beteiligten im Unklaren gelassen. Dieser Staatsanwalt stieg später zum LOStA der Staatsanwaltschaft Oldenburg auf und beteiligte sich an weiteren Straftaten. So soll dieser Staatsanwalt gemäß des Weserkurrier auch an einer Strafvereitelung im Zusammenhang mit einem anderen Ermittlungsbeamten in Hannover beteiligt gewesen sein.
Zu den weiteren udn ungesühnt gebliebenen Straftaten dieses Staatsananwalts zählen mehrere Urkundenfälschung im Rechtsverkehr, der Strafvereitlung im Amt in Verbindung mit der AO sowie der Beugung des Rechts. So fälschte zur Vertuschung einige dieser Straftaten im Amt eine erste Staatsanwälting bei der GenStA-Oldenburg eine Rechtsurkunde und indem diese darin behauptete, dass der Beschwerdeführer sein Recht auf Niederschrift beim Amtsgericht nicht wahrgenommen hatte. Diese rechtsentscheidende Lüge wurde über das OLG-Oldenburg, der Generalbundesanwaltschaft (Az. 2 AR 217/15) dem BGH unter Vorsitz von Thomas Fischer (Az 2 ARs 283/15), bis zum BVerfG durchgereicht.
Darüber hinaus hat die StA-Verden mit Beteiligung der GenStA-Celle unter dem Az. 4 Cs 427/01 über fünf Jahre lang einen Unschuldigen verfolgen lassen, dessen Firma und sein Umweltprojekt zerstört sowie mit einen finanziellen Steuerschaden von mindestens über 6o Millionen zu verantworten. Aufgrund des staatsanwaltschaftlichen Registers wird der Ausgang dieser einmaligen Crimestory in der Anstiftung zu dem BtM-Verbrechen durch einen sogennanten V-Mann vermutet. Dieser V-Mann hatte unter Aufsicht der Behörden weiter BtM gekauft und möglicherweise auch verkauft. Bis heute streubt sich das unter Verdacht der Betiligung stehende Justizministerium in Hannover, der einer Aufklärung.