Inhaftierte haben die Möglichkeit auf eigene Kosten aus der Haft zu telefonieren. Der Besitz eigener Mobilfunkgeräte ist jedoch untersagt. Dementsprechend sind Gefangene telefonisch nicht erreichbar.
Inhaftierte haben die Möglichkeit auf eigene Kosten aus der Haft zu telefonieren. Der Besitz eigener Mobilfunkgeräte ist jedoch untersagt. Dementsprechend sind Gefangene telefonisch nicht erreichbar.