Betrug

Der Betrug gehört zu den ältesten und am häufigsten verwirklichten Straftaten des Strafgesetzbuchs. Der strafrechtlich sanktionierte Betrug unterscheidet sich stark vom alltagssprachlichen Begriff des Betruges. Umgangssprachlich spricht man bereits von einem Betrug, wenn beispielsweise sogenannte „Mogelpackungen“ im Supermarkt verkauft werden oder wenn man einem Kollegen erzählt, wie toll man seine Arbeit finde, obwohl dies nicht stimmt. Diese Alltagsphänomene unterfallen allerdings nicht dem strafrechtlich sanktionierten Betrug.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick, über verschiedene Betrugskonstellationen geben.

Sollten Sie einen Anhörungsbogen der Polizei, eine Anklage der Staatsanwaltschaft oder einen Strafbefehl des Amtsgerichts wegen Betruges erhalten, kontaktieren Sie uns!