Wir verteidigen schwerpunktmäßig Mandanten gegen Vorwürfe aus dem Verkehrsstrafrecht. Hierzu zählen vor allem
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (sog. „Fahrerfluch“ oder „Unfallflucht“)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen
- Trunkenheitsfahrt – das Führen eines Fahrzeugs (Pkw, Fahrrad, E-Roller) im Straßenverkehr nach Genuss von Alkohol und/oder Drogen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
In besonderen Konstellationen vertreten wir Sie auch im Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsübertretung oder einem Abstandsverstoß.
Im Verkehrsstrafrecht gibt es unzählige Verteidigungsansätze, die im Ergebnis dazu führen können, dass eine Strafverfolgung ausscheidet oder zumindest die Rechtsfolgen (Fahrverbot/Entziehung der Fahrerlaubnis/Geldstrafe/im Einzelfall auch Freiheitsstrafe abgemildert werden können).
Im Regelfall ist das Hauptziel unserer Tätigkeit, dass unsere Mandanten ihren Führerschein zurück erhalten, auf den sie in der Regel beruflich besonders angewiesen sind.
Im Verkehrsstrafrecht gilt – wie stets im Strafrecht: Nicht vorschnell Angaben zur Tat machen, sondern erst durch einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen lassen und eine auf den Aktenstand angepasste Einlassung abgeben. Wenn der Beschuldigte gegenüber der Polizei schweigt, darf ihm das nicht negativ ausgelegt werden.