Briefkontakt

Ein Briefaustausch mit Gefangenen ist möglich. Post muss wie folgt frankiert werden:

Name des Inhaftierten
Alt-Moabit 12 a
10559 Berlin

Die Briefe müssen ausreichend frankiert sein und den vollen Namen und Wohnort ihres Absenders enthalten.

Die eingehende und ausgehende Post wird bei Untersuchungsgefangenen durch den zuständigen Haftrichter oder die Staatsanwaltschaft kontrolliert.