Ermittlungen wegen fehlerhafter Arztbefunde

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen einen niedergelassenen Pathologen wegen fehlerhafter Befunde. Der Pathologe soll Gewebeproben fehlerhaft befundet haben, was zu unnötigen Krebsoperationen geführt haben soll.

Nach herrschender Meinung stellen auch kunstgerecht durchgeführte ärztliche Eingriffe eine Körperverletzung dar, die durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt und damit straflos sind. Diese Einwilligung ist jedoch nur wirksam, wenn die Aufklärung korrekt war und der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgte und insbesondere auch indiziert war. Dem Arzt wird daher eine Körperverletzung vorgeworfen, da ein bedingter Vorsatz allerdings kaum naheliegt, nur als Fahrlässigkeitsvorwurf.