Freiheitsstrafe zur Bewährung nach viermonatiger Untersuchungshaft – Erfolgreiche Verteidigung im Bereich des Betäubungsmittel- und Cannabisstrafrechts

In einem umfangreichen Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte unsere Kanzlei für einen bislang nicht vorbestraften Mandanten ein gutes Ergebnis erzielen. Dem Mandanten wurden gewichtige Vorwürfe im Zusammenhang mit dem sogenannten „Kokstaxi-Gewerbe“ in Berlin zur Last gelegt, unter anderem Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie der Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge.

Hintergrund und Vorwürfe: Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Februar 2025 als Fahrer eines Drogenlieferdienstes fungiert zu haben. Bei einer Kontrolle wurden in seinem Fahrzeug unter anderem 5,8 g Kokain sowie insgesamt über 87 g Cannabisprodukte (Blüten und Haschisch) sichergestellt, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt waren. Aufgrund der Fluchtgefahr – der Mandant verfügte über keinen festen Wohnsitz in Deutschland – befand er sich zunächst in Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Berlin.

Verteidigungsstrategie und Hauptverhandlung: Rechtsanwalt Stern nahm frühzeitig Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Gericht auf und betonte dabei einerseits die Lebensumstände des Mandanten, andererseits die Stellung des Mandanten als bloßer Gehilfe des eigentlichen Btm-Händlers, dessen strikten Anweisungen er unterlagen sowie die erhebliche Haftempfindlichkeit als nicht vorbestrafter, sprachunkundiger ausländischer Staatsbürger. Rechtsanwalt Stern vereinbarten mit dem Gericht einen zeitnahen Verhandlungstermin, in dem diese Aspekte ausführlich thematisiert worden sind.

Ergebnis und Fazit: Trotz der „harten“ Droge Kokain und der überschrittenen Grenzwerte beim Cannabisbesitz folgte das Gericht der Argumentation der Verteidigung. Das Amtsgericht Tiergarten erkannte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Mit diesem Urteil konnte die Untersuchungshaft beendet werden. Die günstige Sozialprognose ermöglicht dem Mandanten nun eine Rückkehr in ein geordnetes Leben ohne weiteren Freiheitsentzug. Dieser Erfolg unterstreicht, dass selbst bei einer schwierigen Beweislage und laufender Untersuchungshaft durch eine strategische Einlassung und fundierte Strafzumessungsargumente eine Haftsituation erfolgreich beendet werden kann.