Am 17. Oktober 2019, 9.15 Uhr findet in der Außenstelle des Bundesgerichtshofs Rintheimer Querallee 11, Sitzungssaal E 004, Karlsruhe die Revisionshauptverhandlung gegen einen Geflüchteten statt, der gegenüber seinem Schleusern zugesagt haben soll, als männlicher Begleiter, Ansprechpartner und Kontaktperson von zwei ebenfalls nach Griechenland zu schleusenden afghanischen Frauen und deren vier Kindern zu dienen.
Bei der Überfahrt nach Griechenland sei das Boot überladen gewesen und nach stundenlanger Irrfahrt in griechischen Hoheitsgewässern gekentert. Die zwei Frauen und ihre vier Kinder sowie weitere Passagiere des Boots seien ertrunken, der Angeklagte sei hingegen von der griechischen Küstenwache gerettet und später nach Deutschland weitergereist.
Das Landgericht Osnabrück hatte den Angeklagten wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Das Landgericht hat in der später umgesetzten Zusage, für die Frauen als Begleiter zu fungieren, eine Unterstützung des Schleusers der Frauen gesehen. Das stieß – wie immer wenn einmal mehr die Beihilfestrafbarkeit ins Unendliche ausgeweitet wird – auf erhebliche Kritik. Nun entscheidet der BGH nach mündlicher Verhandlung.
Vorinstanz: Landgericht Osnabrück – Urteil vom 31. Juli 2018 – 6 Ks/730 Js 44390/16 – 4/18
Quelle: PM 132 des BGH vom 10.10.19
[…] BGH verhandelt über Grenzen der Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern mit TodesfolgeAm 17. Oktober 2019, 9.15 Uhr findet in der Außenstelle des …Quelle : Stern Strafrecht Blog […]