Es ist eine Krux mit dem Strafrecht. Wer clever ist uns sich hinter einem Geflecht an Menschen, Firmen oder auch Firewalls versteckt, kommt häufig ungeschoren davon. Wer jedoch an vorderster Front tätig wird oder sehr leicht zu ermittelnde Delikte wie etwas Raubüberfälle begeht, den trifft regelmäßig die ganze Härte des Gesetzes.
Insofern ist es eher die Ausnahme, wenn wie am 16. Oktober 2019 die Ermittler der Task Force Cybercrime / Digital Spuren der Polizeiinspektion Braunschweig gemeinsam mit verschiedenen Spezialkräften im Auftrag der Staatsanwaltschaft Göttingen – Zentralstelle Cybercrime – mit Beamten in dreistelliger Zahl insgesamt 5 Wohnungen in Niedersachsen und Hamburg und ein weiteres Objekt in Niedersachen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs durchsuchen, 3 Tatverdächtige festnehmen und dem Haftrichter vorführen. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, mit unrechtmäßig erlangten Zugangsdaten von Privatpersonen über das Online- und Telebanking insgesamt 335.000 Euro betrügerisch erlangt und mittels Verschleierung der Geldflüsse ins Ausland transferiert zu haben.
Warum so etwas sehr selten vorkommt, zeigen die Dimensionen des Falls: Es seien ein Jahr ermittelt, 100 Beschlüsse beim Ermittlungsrichter beantragt und 112 Einsatzkräfte für die Durchsuchungen eingesetzt worden.
Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, dürfte diese ein weiterer Kraftakt werden. Da ist vielen Polizisten und Staatsanwälten der schnelle Ermittlungserfolg nach einem Tankstellenüberfall meist lieber. Und höhere Strafen gibt es dafür meist ohnehin.
Konstantin Stern, Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin