Der Computerbetrug – geregelt in § 263a StGB – ist eine moderne Form des Betrugs im digitalen Zeitalter. Der Tatbestand umfasst die Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen zum Nachteil des Vermögens anderer.
Die vier Tathandlungen sind:
- Unrichtige Gestaltung eines Programms
- Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
- Unbefugte Verwendung von Daten
- Sonstige unbefugte Einwirkung auf den Datenverarbeitungsvorgang
Im Gegensatz zum klassischen Betrugstatbestand wird hier kein Mensch, sondern ein Computer getäuscht.
Häufige Beispiele sind:
- Manipulation von Bankautomaten: Die unbefugte Verwendung einer gefälschten oder gestohlenen EC-Karte am Geldautomaten, um Geld abzuheben.
- Online-Banking-Betrug: Die unrechtmäßige Nutzung von Online-Banking-Zugangsdaten, um Überweisungen zu tätigen.
- Manipulation von Geldspielautomaten: Das „Leerspielen“ von Geldspielautomaten durch die Verwendung illegal erworbener Programmierungsinformationen.
- Kreditkartenbetrug im Online-Handel: Die Verwendung gestohlener Kreditkartendaten für Online-Einkäufe.
- Manipulation von Bankprogrammen: Die Umgestaltung eines Bankcomputerprogramms, sodass bei jeder Überweisung ein Prozentsatz an ein betrügerisches Konto überwiesen wird.
- Missbrauch von Corona-Soforthilfen: Die Beantragung von Corona-Soforthilfen durch Einreichung falscher Daten in Online-Antragsformularen.
- Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen: Die Beeinflussung von computergesteuerten Prozessen in Unternehmen, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen.
Diese Beispiele zeigen die Vielfalt der möglichen Tathandlungen im Bereich des Computerbetrugs, die von der Manipulation von Hardware wie Geldautomaten bis hin zur Ausnutzung von Softwareschwachstellen in komplexen Datenverarbeitungssystemen reichen.
Strafmaß
- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
- in besonders schweren Fällen (u.a. Gewerbsmäßigkeit, Bandenmitgliedschaft, Vermögensverlust großen Ausmaßes) kann die Strafe erhöht werden
Verhaltenstipps
Bei einem polizeilichen Anhörungsbogen, einem Strafbefehl oder einer Anklage wegen Computerbetrugs ist es ratsam, einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Auf diese Weise kann, möglicherweise noch vor Beginn der Hauptverhandlung, eine Verfahrenseinstellung erreicht und eine Eintragung ins Führungszeugnis sowie Bundeszentralregister verhindert werden. Auch während der Hauptverhandlung bleibt eine Verfahrenseinstellung weiterhin möglich. Das ist nicht immer der Fall. Das genaue Vorgehen hängt von den Umständen jedes Falles ab.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns bei Rückfragen gern!