Ein 38jähriger Amerikaner aus dem Bundesstaat Mississippi ist durch ein Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt worden, weil er in Ku-Klux-Klan-Manier ein Holzkreuz gebaut, vor dem Haus eines 16jährigen Schwarzen aufgestellt und schließlich angezündet hatte, um dem 16Jährigen und wohl auch den übrigen schwarzen Bewohnern des von nur gut 300 Menschen bewohnten Dorfes Seminary Angst zu machen, schreibt Spiegel Online.
In Deutschland wäre die Tat wohl als Bedrohung gemäß § 241 Abs. 1 StGB strafbar. Die Strafandrohung liegt bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe:
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.