Sächsische Behörden spionieren Strafverteidiger aus

Nach einem Bericht von Spiegel und Exakt wurden zwischen 2013 und 2016 die Handydaten eines sächsischen Strafverteidigers ausgewertet und über Jahre gespeichert. Das ist nach § 160a StPO verboten:

Eine Ermittlungsmaßnahme, die sich gegen eine in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 4 genannte Person, einen Rechtsanwalt oder einen Kammerrechtsbeistand richtet und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde, über die diese das Zeugnis verweigern dürfte, ist unzulässig. Dennoch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache ihrer Erlangung und der Löschung der Aufzeichnungen ist aktenkundig zu machen.

Die zuständige Staatsanwaltschaft soll die Maßnahme damit begründet haben, dass nicht bekannt gewesen sei, dass es sich um die Telefonnummer eines Rechtsanwalts gehalten habe. Es seien alle Nummer einer bestimmten Funkzelle überwacht worden.

Andere Staatsanwaltschaften warten wohl mit Spannung darauf zu erfahren, wie man beim Ermittlungsrichter über drei Jahre hinweg immer wieder TKÜ-Beschlüsse für eine Telefonnummer einer Person bekommt, deren Namen und Beruf man gar nicht kannte, deren Tatverdacht somit nur in der Anwesenheit in einer bestimmten Funkzelle zu einem bestimmten Zeitpunkt bestand.

Und dass die Behörden die Nummer nicht dem Verteidiger zuordnen konnten, hält die Ehefrau und Anwältin des Strafverteidigers für wenig glaubhaft:

Bei der „Soko KFZ“ und beim Ermittlungsrichter sollte mein Mandant namentlich bekannt sein, so dass gar nicht verständlich ist, dass so ein Beschluss erwirkt werden kann. Das ist doch lächerlich“, sagte Israel. In einem weiteren Aktenvermerk steht sogar, dass die Nummer einem Rechtsanwalt gehört. „Es stinkt zum Himmel. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zufällig passiert ist.“

Gesa Israel in einem Bericht von Radio Dresden
https://www.radiodresden.de/beitrag/saechsische-behoerden-ueberwachen-ueber-jahre-handy-von-strafverteidiger-604137/

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