Vor dem Amtsgericht Erding in Bayern stand kürzlich eine Frau, die Probleme hatte, ihre Urlaubslektüre durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen zu bekommen, weil zuvor irgendjemand in allerbester Schlaues-Buch-Manier das Innere des Werkes herausgeschnitten und eine Pistole samt Patrone hineingelegt hatte. Ein Bild davon gibt es z. B. hier.
Die Frau hatte sich dahingehend eingelassen, das Buch kurz zuvor auf einem Trödelmarkt entdeckt, ungelesen für einen Euro erworben und vor der Reise auch nicht mehr geöffnet zu haben.
Das Gericht glaubte der Frau, weil sie nicht davon ausgehen habe können, die Waffe tatsächlich durch die Kontrollen zu bekommen. Jeder, der einmal Wanderstöcke am Handgepäck befestigt hatte und am Flughafen Bologna umsteigen musste, wird dies bestätigen können.