Jan-Rasmus Schultz hat im Beck-Stellenmarkt einen Bericht über die Strafrechtsstation während des Rechtsferendariats geschrieben, üblicherweise die zweite Station nach 4 Monaten Zivilgerichtsbarkeit.
Irgendwie habe ich meine Station ganz anders, weniger trostlos, erlebt:
„Die von den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren zu übernehmende Rolle des Staatsanwalts untergliedert sich in der Regel in zwei auch für die Klausuren im zweiten Examen relevante Unterpunkte:
Einerseits ist im Rahmen der Anfertigung der Anklageschrift ein Gutachten anzufertigen, in das sowohl prozessuale als auch materiell-rechtliche Gesichtspunkte aufzunehmen sind.
Andererseits ist die die Anklageschrift begleitende Verfügung anzufertigen, die sogenannte Abschluss- oder Begleitverfügung, die vornehmlich Handlungsanweisungen an die jeweiligen Geschäftsstellen in Bezug auf den Fortgang der entsprechenden Akte beinhaltet.“
Das mag der Fall sein, wenn man in einer Buchstabenabteilung landet. Für Klausurfetischisten mag das sinnvoll sein (aber das sind auch die, die sich im restlichen Referendariat über die langweilige Zeit bei der StA beschweren). Empfehlenswert ist es eher, in eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu gehen und sich durch dicke Aktenbände zu lesen und zu erarbeiten, worum es überhaupt geht. Meist sind dann auch die materiellen und prozessualen Probleme viel interessanter (oder überhaupt vorhanden – in Schultz‘ Strafrechtsstation scheint es ja in erster Linie um den Tatnachweis gegangen zu sein).
Daher mein Tipp: Sich einem Staatsanwalt mit guten Bewertungen in den Stationsprotokollen bei einer Schwerpunkt-Abteilung zuweisen lassen, alles (!) mitmachen, viele Hauptverhandlungen besuchen, dazu die Polizeifahrten, die Alkoholtestveranstaltungen, die Obduktion – und schnell hat man als Referendar die beste Zeit seines Lebens.
[…] Oder die Strafrechtsstation ist doch ganz anders, […]