Raubvorwurf – Verfahren in der Hauptverhandlung ohne Auflagen oder Weisungen eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Berlin-Kreuzberg gemeinsam mit einem Mitbeschuldigten einem Drogendealer Marihuana unter Einsatz von Faustschlägen in das Gesicht weggenommen zu haben. Erst als die Polizei hinzugekommen sei, hätten mein Mandant und der Mitbeschuldigte von dem Drogendealer abgelassen.

In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Stern für unseren Mandanten eine Erklärung ab, wonach es ihm allein darum gegangen sei, das Marihuana zu entwenden, damit es nicht in den Verkauf gelange. Zudem habe der Dealer die Drogen auch an Minderjährige verkauft.

Für die Glaubhaftigkeit der Angaben des Mandanten sprach entscheidend, dass dieser das Eintreffen der Polizei abgewartet hatte und der Dealer schließlich geflohen sei. Dass es auch um einen Revierverteilungskampf gehandelt haben könnte, wurde in der Hauptverhandlung nicht erwogen.

Im Ergebnis wurde das Verfahren ohne Auflagen oder Weisungen im Hinblick auf einen kurzen Aufenthalt unseres Mandanten in der Gefangenensammelstelle eingestellt. Unser Mandant war mit diesem Ergebnis sehr zufrieden.

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