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Lackner/ Kühl/ Heger, Strafgesetzbuch, Kommentar, 30. Auflage, Beck, München 2023

Der Kommentar Lackner/ Kühl/ Heger zum Strafgesetzbuch ist nun schon in 30. Auflage erschienen. Erstmals wurde der Name des Kommentierenden Heger, welcher seit der 28. Auflage an dem Kommentar mitarbeitet, mit in den Titel aufgenommen.


Die Kommentierung der Normen ist so dargestellt, wie man es von den älteren Vorgängern kennt. Auf die fettgedruckten Gesetzestexte der jeweiligen Vorschrift folgen Ausführungen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen und Problemen. Mithilfe fettgedruckter relevanter Schlüsselwörter wird die Recherche im „Lackner/ Kühl/ Heger“ erleichtert und ermöglicht so ein zielorientiertes Arbeiten mit dem Kommentar.


Das aktuelle Werk bezieht eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und aktuellen Entscheidungen mit ein. Insgesamt wurden Änderungen an 125 Normen des StGB vorgenommen. Eigearbeitet wurden dabei unter anderem die aktuellen Änderungen zur Impfpassfälschung und die Aufhebungsentscheidung des BVerfG zu § 217, der Wegfall des § 219a sowie der Beschluss des Bundestages vom 20. Oktober 2022, zur Erweiterung des § 130 um einen fünften Absatz.

StGB - Strafgesetzbuch von Martin Heger | ISBN 978-3-406-76755-5 | Fachbuch  online kaufen - Lehmanns.de


Die kommentierten Gesetze sind auf dem Stand vom 1. August 2022. Die berücksichtigte Rechtsprechung und Literatur ist auf dem Stand vom März 2022. Der Kommentar überzeugt einerseits durch seine Verständlichkeit und Fundiertheit, andererseits aber auch durch seine Kompaktheit. Dies gelingt den Autoren durch eine vereinfachte Zitiertechnik und durch weitere Kürzungen, wie beispielsweise dem Wegfall von Passagen zur Entstehung einiger Normen.


Uns erscheint der Lackner/Kühl/Heger in der Neuauflage noch einmal etwas objektiver geworden zu sein. Es lässt sich noch deutlicher erkennen, was herrschende Rechtsprechung und was die aus Sicht des jeweiligen Autors „richtige“ Auffassung ist. Insofern geht der Lackner/Kühl/Heger einen entgegengesetzten Weg zum Fisch. Vor diesem Hintergrund ist auch verständlich, dass die Studierenden in Schleswig-Holstein den Kommentar in der juristischen Prüfung nutzen können.


Der Preis von 95,00 € erscheint für das Werk aufgrund seiner inhaltlichen Qualität und seines Umfangs von 2.284 Seiten angemessen.
Eine Leseprobe zur aktuellen Ausgabe befindet sich überdies im Beck-Shop, um sich so einen eigenen Eindruck vom Kommentar verschaffen zu können: https://www.beck-shop.de/lackner-kuehl-heger-strafgesetzbuch-stgb/product/31852063

Lackner/ Kühl/ Heger, Strafgesetzbuch, Kommentar, 30. Auflage, Beck, München 2023, 2.284 Seiten, 95,00 €.

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Ingo Lenßen schreibt ein Buch (und es ist gar nicht mal schlecht).

Ich muss Abbitte leisten. Zu Beginn meines Studiums schrieb ich einen lustigen Song über einen angetüterten Jungen aus dem Bildungsbürgertum, der sich in ein einfältiges Mädchen verguckt, weil es so große Brüste hat. Ich weiß, ich weiß. es waren andere Zeiten.

Du hast noch nie von Vargas Llosa gehört,

suchst Lenßen & Partner in den gelben Seiten.

Du nutzt ICQ und MySpace,

Jungs vom „Gymmi“ kannst du nicht leiden.

Doch das macht mir heute gar nichts.

Baby, heute ist dein Tag.

Denn ich hab was im Tee und du Körbchengröße C

Wer hätte damals ahnen können, dass Ingo Lenßen ein echter Rechtsanwalt und nicht nur eine TV-Rolle ist? Ich mach jetzt auf mea culpa: Ingo Lenßen ist ein echter Rechtsanwalt, den man damals voraussichtlich ohne Schwierigkeiten in den Gelben Seiten gefunden hätte. Und er hat ein Buch geschrieben, auf das es sich lohnt hinzuweisen.

„Der Knast Guide für Verurteilte, Angehörige und Interessierte“ heißt der schmissige Titel, der mir schon deshalb so gut gefällt, weil das Buch ausnahmsweise einmal nicht damit wirbt, für Verteidiger, Richter, Staatsanwälte, Journalisten, Politiker, Beschuldigte, den Milchmann und die hübsche Frau aus dem McDonald’s in der Skalitzer Straße zu sein – also für niemanden so richtig.

Ich finde, es ist ein für die Zielgruppe schönes Buch geworden, das sein Ziel, Ängste vor dem Strafvollzug durch konkrete Informationen über den Alltag von Gefangenen in deutschen Gefängnissen abzubauen, erreichen dürfte.

Das Buch klärt über Rechte der Gefangenen auf, beschreibt den Haftalltag, schildert, wie es um die Zellenausstattung, Kleidung, Essen, Besuche, Telekommunikation, Arbeit und Geld steht und zeigt auch, bei welchen Problemen man besser einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollte. Auch spezifische Probleme und Personen im Knastalltag (Drogen, Menschen aus fremden Kulturkreisen, Frauen, Jugendliche, Alte usw.) werden nicht ausgespart. Das ist alles verdienstvoll und nützlich.

Freilich sind dies immer nur generelle Aussagen, die konkrete Ausgestaltung hängt im föderalen Deutschland stark vom Ort der Strafvollstreckung ab und erstaunlich oft auch von der jeweiligen Anstalt (und der Strafvollstreckungskammer..).

Lustiger Kokolores ist indes der Versuch, an vielen Stellen Knast-Jargon zu vermitteln. Vielleicht geschieht dies, weil die Autoren beweisen wollen, wie nah sie am Ohr der inhaftierten Mandanten sind. Ich verteidige selbst nicht in Vollstreckung und Vollzug, habe aber natürlich regelmäßig Mandanten in Untersuchungshaft und vor einigen Jahren im Referendariat drei Monate in einer Justizvollzugsanstalt gearbeitet. Aber von den vielen Worten, die Inhaftierte angeblich verwenden, habe ich kaum eines im Kontext der JVA je gehört.

Noch nie hat jemand den Staatsanwalt „Oberverdachtsschöpfer“ oder gar „Musiklehrer“ genannt, sich selbst „Student der Knastologie“, den Justizvollzugsbeamten „Schlüsselanhänger oder gerichtliche Schreiben „Fanpost“. Noch nie. Das kam mir beim Lesen ähnlich vor wie damals mit 14, wenn man ein aktuelles Lexikon der Jugendsprache aufschlug und sich wunderte, wie die erwachsenen Autoren auf so einen Quatsch kamen.

Alles in allem aber ein schönes, kompaktes Buch für die angesprochene Zielgruppe in schwierigen Zeiten zum Preis eines gewöhnlichen Abendessens mit Getränk in der Torstraße.

Ingo Lenßen, Robert Scheel: Der Knast-Guide für Verurteilte, Angehörige und Interessierte, 134 Seiten, Beck, München 2022, 19,90 €.

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Münchener Kommentar Strafgesetzbuch – Band 7 – Nebenstrafrecht I, JGG in 4. Auflage erschienen

Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch ist bekanntlich eines der wichtigsten Handwerkszeuge der Strafrechtler. Er vereint auf ca. zweieinhalb tausend Seite je Band vertiefte Informationen, die aktuelle Rechtsprechung und die dazugehörige aktuelle Literatur. Mithilfe seiner klaren Gliederung und der systematischen Durchdringung des Stoffs ist es möglich, auch auf die schwierigsten Fragen eine vernünftige Antwort zu finden.

Wie bei Großkommentaren üblich werden die einzelnen Bände nicht gleichzeitig, sondern sukzessive aktualisiert. Der 7. Band (in der Vorauflage Band 6) ist nun unter der Bandredaktion von Professor Marco Mansdörfer neu in vierter Auflage erschienen. Er erläutert zahlreiche in der Praxis besonders relevante Nebenstrafrechtsgebiete. Konkret sind Kommentierungen zu folgenden Gesetzen enthalten:

  • Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)
  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
  • Grundstoffüberwachungsverordnung (GÜG)
  • Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
  • Transplantationsgesetz (TPG)
  • Transfusionsgesetz (TFG)
  • Gentechnikgesetz (GenTG)
  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Vereinsgesetz
  • Versammlungsgesetz
  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Der Schwerpunkt liegt deutlich im Betäubungsmittel- und Arzneimittelstrafrecht. Mehr als die Hälfte der Seiten beschäftigen sich hiermit. Der von Laue, Radtke und Scholze verantworteten JGG-Kommentierung wurden – obwohl sie es sogar aufs Cover geschafft hat – nur 200 Seiten spendiert.

Dies führt auch zu einer Ungleichverteilung der Bearbeiter. Zwar sind nur 6 der 14 Bearbeiter im Hauptberuf Wissenschaftler. 4 sind Richter, die übrigen Staatsanwälte, Kriminaldirekt oder Rechtsanwalt (1). Allerdings werden die wichtigen Gesetze weit überwiegend von Wissenschaftlern kommentiert. Im Arzneimittelstrafrecht ist dies Professor Freund aus Marburg, für das Betäubungsmittelgesetz Dr. Mustafa Oğlakcioğlu und für das Jugendgerichtsgesetz Professor Laue aus Heidelberg. Trotzdem bemühen sich die Autoren häufig auch um einen Praktikerblick, der ihnen aber zuweilen (naturgemäß) schwer fällt.

Die Neuauflage war notwendig geworden weil der Gesetzgeber umtriebig ist.

Insbesondere im Arzneimittelgesetz sind zahlreiche Änderungen zu verzeichnen. Im Anti-Doping-Gesetz wurde ganz aktuell der § 4a AntiDopG eingefügt (»Kronzeugenregelung«). Beim Tierschutzgesetz ist als letzte Änderung vom 18. Juni 2021 das Verbot des Kükentötens besonders hervorzuheben.

Die Kommentierung ist gewohnt umfangreich, in Teilen äußerst detailliert und geht auf alle aktuellen Entwicklungen ein. Trotz des großen Umfangs der Kommentierung ist die Darstellung sehr übersichtlich, das Stichwortverzeichnis hilfreich.

Die Kommentierung der einzelnen Normen der Nebenstrafrechtsgesetze ist so dargestellt, wie man es aus den anderen Bänden des MüKo kennt. Zunächst wird der Gesetzestext fett gedruckt wiedergegeben. Danach wird bei besonders umfangreichen Normen das vom Kommentator empfohlene Schrifttum gesammelt angegeben und eine Übersicht über die Kommentierung der Norm abgebildet. In dem darauffolgenden klar formulierten und gut strukturierten Text sind die Überschriften bzw. die wesentlichen Schlüsselbegriffe und Schlagwörter fett gedruckt. Dadurch springen diese dem Leser gleich ins Auge und er behält den Überblick über den jeweiligen Abschnitt der Kommentierung. Darüber hinaus ist besonders positiv hervorzuheben, dass weiterführende Literatur in den Fußnoten angegeben wird und somit die gesamte Kommentierung einer Norm angenehm lesbar ist.

Wer sich intensiv mit dem Nebenstrafrecht, insbesondere dem Betäubungsmittelgesetz auseinandersetzen will oder muss, wird für zahlreiche Fragestellungen nicht um den 7. Band des MüKo herumkommen.

Wir sprechen eine Kaufempfehlung aus, auch weil die 429,00 € für den Band (bzw. 1.725,00 € bei Abnahme aller Bände der aktuellen Auflage) durch eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung schnell wieder reingeholt sein sollten. Und im Regal sieht’s auch schick aus.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 7, Nebenstrafrecht I, 4. Auflage, Beck, München 2021.

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Meyer-Goßner/Schmitt – in 64. Auflage erschienen

Der Meyer-Goßner/Schmidt ist kürzlich in bereits 64. Auflage erschienen, erneut hauptsächlich betreut von Bertram Schmitt, Richter am Internationalen Strafgerichtshof und Richter am Bundesgerichtshof, und unter Mitarbeit von Marcus Köhler, Richter am Bundesgerichtshof. Lutz Meyer-Goßner, der den Kommentar über 27 Jahre maßgeblich prägte, steht nur noch auf dem Titel.

Das Strafprozessrecht stellt die Königsdisziplin der Strafverteidigung dar, weshalb ausgezeichnete Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet unabdingbar sind. Der Kurz-Kommentar vermittelt diese Kenntnisse hervorragend, da er an den Bedürfnissen der Praxis orientiert, klar gegliedert und gut verständlich ist. Mithilfe kurzer und knapper Sätze sowie lobenswert ausgewählter Verweise auf die einschlägige Rechtsprechung wird die Informationsdichte hochgehalten. Für den in der Strafverteidigung tätigen Juristen ist dieser Kurz-Kommentar somit ein unverzichtbarer Begleiter im Alltag.

Aufgrund der jährlichen Neuauflage dieses Werks bietet er bemerkenswerte Aktualität und berücksichtigt an zahlreichen Stellen die neueste Rechtsprechung und Literatur, was für für die Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet unabdingbar ist.

Uns ist kein Strafverteidiger bekannt, der diesen Kommentar nicht neben seinem Schreibtisch liegen hätte, bei den meisten ist er auch stets auf dem neuesten Stand.

Und eine wichtige Info für Referendare: Der Meyer-Goßner/Schmitt ist in allen Bundesländern als Hilfsmittel im 2. Staatsexamen zugelassen. Es dürfte empfehlenswert sein, sich bereits im Studium mit dem Kommentar vertraut zu machen. Der damit verbundene Zeitvorteil in späteren Prüfungen kann am Ende leicht den Unterschied machen.

Meyer-Goßner/Schmitt 2021

In der aktuellen Ausgabe sind alle Entwicklungen im Strafverfahrensrecht berücksichtigt worden. In den Kurz-Kommentar wurden folgende – beispielhaft aufgezählte – Aktivitäten des Gesetzgebers eingearbeitet:

  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie
  • Neuregelungen der Bestandsdatenauskunft und Erhebung von Nutzungsdaten
  • Europäisches Staatsanwaltsgesetz
  • Hinweise zum geplanten StPO-Fortentwicklungsgesetz

Aus den wesentlichen zu kommentierenden Entscheidungen seit Erscheinen der Vorauflage seien folgende genannt:

  • BGH-Entscheidung zur Nebenklagebefugnis (BGH NStZ 20, 745)
  • BGH-Entscheidung zur Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht bei Berufsgeheimnisträgern (BGH StB 44/20 vom 27.01.2021)
  • BVerfG-Entscheidung zu Fragen der Terminierung während der Corona-Pandemie (NJW 20, 2327)
  • EGMR-Entscheidung zur Einsicht in im Ermittlungsverfahren sichergestellte Daten und Dateien (EGMR NJW 20, 3019)
  • EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung (NJW 21, 531)

Die Neuauflage enthält alles, was der Rechtsanwender ad hoc wissen muss. Für die tiefere Recherche stehen Fundstellen zur Verfügung.

Und auch der Preis – noch immer zweistellig – ist angemessen für dieses in der strafrechtlichen Praxis nicht wegzudenkende Arbeitsmittel.

Meyer-Goßner/Schmidt – Strafprozessordnung, 64. Auflage, Beck-Verlag, München 2021, 2677 Seiten, 99 €.

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