Haftvermeidung

Erfolgreiche Verteidigung bei Verstoß gegen das BtMG trotz schwieriger Ausgangslage

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (Kokain) gemäß § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG eingeleitet. Die Ausgangslage war juristisch äußerst riskant, da der Mandant zum Zeitpunkt der Tat unter doppelter Bewährung stand. Eine erneute Verurteilung hätte somit den Widerruf der bestehenden Bewährungen und den Antritt einer Haftstrafe zur Folge haben können.

Zunächst wurde als Verteidigungsstrategie das Schweigen gewählt, um die Ermittlungsergebnisse abzuwarten. Am Tag der Hauptverhandlung erschien der Mandant jedoch nicht rechtzeitig zum Termin. In einer solchen Situation droht unmittelbar die Festnahme durch einen Sitzungshaftbefehl oder eine Verurteilung in Abwesenheit.

Rechtsanwalt Stern intervenierte umgehend und nutzte die Situation für eine taktische Neuausrichtung. Da der Mandant bereits im Vorfeld durch detaillierte Angaben zu den Hintergründen des Erwerbsvorgangs faktisch Aufklärungshilfe im Sinne des § 31 BtMG geleistet hatte, nutzte die Verteidigung diesen Umstand, um im Wege einer Verständigung auf eine sofortige Beendigung des Verfahrens hinzuwirken.

Durch diesen strategischen Vorstoß konnte das Gericht davon überzeugt werden, von einer Fortführung der Hauptverhandlung abzusehen. Stattdessen wurde das Verfahren gemäß § 408a StPO in das schriftliche Strafbefehlsverfahren übergeleitet. Das Ergebnis war für den Mandanten äußerst vorteilhaft: Es wurde lediglich eine moderate Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 15 EUR verhängt.

Durch die gezielte Verwertung der Aufklärungshilfe konnte trotz des Fernbleibens vom Termin und der kritischen Bewährungssituation eine Freiheitsstrafe abgewendet und der drohende Widerruf der Bewährungen vermieden werden.

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Haftvermeidung bei Bewährungsbruch: Erfolgreiche Verteidigung trotz schwieriger Prognose

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB geführt. Ihm wurde vorgeworfen, durch unwahre Behauptungen polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen gegen einen Dritten ausgelöst zu haben, um die Herausgabe seines Laptops zu erzwingen. Die besondere Herausforderung für die Verteidigung durch Rechtsanwalt Stern lag in der massiven Vorbelastung des Mandanten. Zum Tatzeitpunkt stand dieser bereits unter einer laufenden Bewährung aus einer früheren Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Ein erneutes Delikt während dieser Zeit führt im Regelfall zum Widerruf der ersten Bewährung und damit zum sofortigen Antritt einer mehrjährigen Haftstrafe.

In der Hauptverhandlung wurde die Tat konsequent in den Kontext der damaligen Lebensumstände des Mandanten gesetzt. Es wurde dargelegt, dass er zum Tatzeitpunkt infolge einer schweren Schädelverletzung sowie eines epileptischen Anfallsleidens gesundheitlich und psychisch massiv eingeschränkt war. Die Verteidigung arbeitete heraus, dass die Tat Ausdruck einer tiefen persönlichen Krise und Mutlosigkeit war, von der sich der Mandant inzwischen durch eine erfolgreiche medizinische Behandlung und berufliche Neuorientierung glaubhaft distanziert hat.

Durch die überzeugende Darstellung der gesundheitlichen Stabilisierung und einer positiven Sozialprognose konnte ein außergewöhnliches Ergebnis erzielt werden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung trotz des Bewährungsbruchs erneut zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit konnte der drohende Widerruf der vorangegangenen zweijährigen Freiheitsstrafe abgewendet werden. Dies ermöglichte es dem Mandanten, seinen eingeschlagenen Weg der beruflichen Rehabilitation weiter zu verfolgen, statt eine Haftstrafe antreten zu müssen. Der Fall zeigt, dass eine präzise Aufarbeitung individueller Belastungsfaktoren selbst bei kritischen Rückfalltaten den Weg für eine zweite Chance in Freiheit ebnen kann.

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