Kommentar

Meyer-Goßner/Schmitt: Unentbehrlicher Klassiker in 67. Auflage erschienen

Der beliebteste und wohl meist genutzte Kurzkommentar zur Strafprozessordnung von Bundesrichter und Richter des Internationalen Gerichtshofs Bertram Schmitt, unter Mitarbeit von Bundesrichter Marcus Köhler, ist am 29. April 2024 in 67. Auflage erschienen.

Zugelassen in allen Bundesländern für das zweite Staatsexamen, zitiert in jeder strafprozessualen Hausarbeit, vorhanden in jedem Sitzungssaal und jeder Kanzlei, ist der Meyer-Goßner/Schmitt in Wissenschaft und Praxis unentbehrlich.

Den Bearbeitern der 67. Auflage gelingt – wie immer – eine präzise und praxisorientierte Darstellung relevanter Vorschriften. Es überzeugen insbesondere die gute Strukturierung, klare Gliederung und der Fettdruck von Schlüsselbegriffen, der das Auffinden relevanter Informationen beschleunigt. Unterstützt wird dies durch das Stichwortverzeichnis.

Vereinfacht wird das vertiefte und fallorientierte Arbeiten mit dem Meyer-Goßner/Schmitt durch die umfassende Einarbeitung aktueller Rechtsbesprechung, wobei sowohl Grundsatzentscheidungen des BGH und BVerfG als auch Entscheidungen des EGMR und des EUGH ausgewertet und zitiert wurden.

In die Neuauflage einbezogen wurden unter anderem das in der Strafrechtswissenschaft, aber auch der Gesellschaft viel diskutierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit des § 362 Nr. 5 StPO mit Art. 103 Abs. 3 GG und dem Grundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) (BVerfG 31.10.2023 – 2 BVR 900/22). Außerdem ergänzenden die Bearbeiter das Werk um das Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21. Februar 2024, sowie das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 26. Juli 2023, das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änd. der StPO vom 25. März 2023.

Herausgeber, Bearbeiter und Richter am Internationalen Strafgerichtshof Bertram Schmitt richtete beim Kommentieren der Neuauflage ein besonderes Augenmerk auf das geplante Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts, welches insbesondere die Rechte von Opfern erweitern und den völkerrechtlichen Strafprozess verbessern soll.

Die Kommentierung befindet sich durchweg auf dem neuesten Stand und berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht für den Zeitraum März 2023 bis März 2024.

Eine Leseprobe zur aktuellen Ausgabe befindet sich im Beck-Shop: https://www.beck-shop.de/meyer-gossner-schmitt-strafprozessordnung-stpo/product/35691077 

Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung: StPO, Beck´scher Kurzkommentar, München 2024, 2852 S., 115,00 Euro.

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Lackner/ Kühl/ Heger, Strafgesetzbuch, Kommentar, 30. Auflage, Beck, München 2023

Der Kommentar Lackner/ Kühl/ Heger zum Strafgesetzbuch ist nun schon in 30. Auflage erschienen. Erstmals wurde der Name des Kommentierenden Heger, welcher seit der 28. Auflage an dem Kommentar mitarbeitet, mit in den Titel aufgenommen.


Die Kommentierung der Normen ist so dargestellt, wie man es von den älteren Vorgängern kennt. Auf die fettgedruckten Gesetzestexte der jeweiligen Vorschrift folgen Ausführungen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen und Problemen. Mithilfe fettgedruckter relevanter Schlüsselwörter wird die Recherche im „Lackner/ Kühl/ Heger“ erleichtert und ermöglicht so ein zielorientiertes Arbeiten mit dem Kommentar.


Das aktuelle Werk bezieht eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und aktuellen Entscheidungen mit ein. Insgesamt wurden Änderungen an 125 Normen des StGB vorgenommen. Eigearbeitet wurden dabei unter anderem die aktuellen Änderungen zur Impfpassfälschung und die Aufhebungsentscheidung des BVerfG zu § 217, der Wegfall des § 219a sowie der Beschluss des Bundestages vom 20. Oktober 2022, zur Erweiterung des § 130 um einen fünften Absatz.

StGB - Strafgesetzbuch von Martin Heger | ISBN 978-3-406-76755-5 | Fachbuch  online kaufen - Lehmanns.de


Die kommentierten Gesetze sind auf dem Stand vom 1. August 2022. Die berücksichtigte Rechtsprechung und Literatur ist auf dem Stand vom März 2022. Der Kommentar überzeugt einerseits durch seine Verständlichkeit und Fundiertheit, andererseits aber auch durch seine Kompaktheit. Dies gelingt den Autoren durch eine vereinfachte Zitiertechnik und durch weitere Kürzungen, wie beispielsweise dem Wegfall von Passagen zur Entstehung einiger Normen.


Uns erscheint der Lackner/Kühl/Heger in der Neuauflage noch einmal etwas objektiver geworden zu sein. Es lässt sich noch deutlicher erkennen, was herrschende Rechtsprechung und was die aus Sicht des jeweiligen Autors „richtige“ Auffassung ist. Insofern geht der Lackner/Kühl/Heger einen entgegengesetzten Weg zum Fisch. Vor diesem Hintergrund ist auch verständlich, dass die Studierenden in Schleswig-Holstein den Kommentar in der juristischen Prüfung nutzen können.


Der Preis von 95,00 € erscheint für das Werk aufgrund seiner inhaltlichen Qualität und seines Umfangs von 2.284 Seiten angemessen.
Eine Leseprobe zur aktuellen Ausgabe befindet sich überdies im Beck-Shop, um sich so einen eigenen Eindruck vom Kommentar verschaffen zu können: https://www.beck-shop.de/lackner-kuehl-heger-strafgesetzbuch-stgb/product/31852063

Lackner/ Kühl/ Heger, Strafgesetzbuch, Kommentar, 30. Auflage, Beck, München 2023, 2.284 Seiten, 95,00 €.

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Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 4: §§ 185–262 – in 4. Auflage erschienen

Der Beck-Verlag aktualisiert seit einiger Zeit seinen Münchener Kommentar und man kann wirklich nicht meckern. Zuletzt ist der 3. Band in 4. Auflage erschienen, nun auch der 4. Band ebenfalls in der vierten Auflage.

Wer unsere bisherigen Besprechungen verfolgt hat, weiß, dass wir dem MüKo StGB viel abgewinnen können: prägnante Zusammenfassungen des wissenschaftlichen Meinungsstands, realitätsnahe Lösungsvorschläge und eine umfassende Auswertung der neuesten Rechtsprechung zeichnen den Großkommentar aus.

In Band 4 werden unter der Redaktion von Professor Dr. Günther M. Sander die §§ 185–262 StGB besprochen. Darunter sind (bekanntlich) praxisrelevante Straftatbestände wie

  • Beleidigung
  • Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
  • Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag, Schwangerschaftsabbruch)
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit
  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Raub und Erpressung
  • Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche

Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl, Körperverletzung. Das übliche also. In der 4. Auflage wurden die Kommentierungen umfangreich aktualisiert und überarbeitet. Das war auch nötig angesichts der besonderen Aktivität des Gesetzgebers, zum Beispiel bzgl. der Neusortierung der Diebstahlsqualifikationen. Auch das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch und das BVerfG-Urteil zu § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) werden in dieser Neuauflage intensiv erläutert. Literatur und Rechtsprechung sind nun auf dem Stand Dezember 2020. Kinder, wie die Zeit vergeht.

Es mag Kollegen geben, die nicht alle Bände des MüKo benötigen – der 4. Band ist angesichts der Allgegenwärtigkeit der besprochenen Tatbestände aber ein Muss.

Formal ist das Übliche festzustellen: Den Kommentierungen sind stets Gliederungen vorangestellt, die dem Leser den Inhalt anzeigen. Sodann geben die Kommentierungen in der Regel einen Überblick über den Regelungszusammenhang der Norm und den Normzweck, erläutern dann die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen und darauf die relevanten Probleme einiger Themengebiete des Allgemeinen Teils des Strafrechts, wobei die Schwerpunkte nach Aktualität gesetzt werden. Die Darstellung ist sehr übersichtlich und grandios lesbar. Die Erläuterungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch weisen auch einen Anhang auf. So wird in dem Anhang zu § 219 StGB das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten wiedergegeben.

Insgesamt zeichnet sich (auch) der vierte Band durch genau jene Qualität und Quantität aus, welche man von einem derartigen – zumal auch mit insgesamt 359,00 € nicht ganz billigen – Band eines Großkommentars erwarten kann.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 4 (§§ 185–262), 4. Auflage, Beck Verlag, München 2021, 2237 Seiten, 359,00 €.

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Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 3 – §§ 80–184k – in 4. Auflage erschienen

Jeder, der sich einmal ausführlich wissenschaftlichen oder praktischen Fragen des Strafrechts widmen musste, kennt den Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch. Die Kommentarreihe erläutert nicht nur das gesamte Strafgesetzbuch, sondern auch bedeutsame Bereiche des Nebenstrafrechts und ist somit ein essentielles Werkzeug sowie ein unverzichtbarer Bestandteil im Bücherregal eines jeden (Straf-)Juristen.

Im Jahr 2021 ist nun auch der 3. Band, redaktionell verantwortet von Dr. Jürgen Schäfer, in der 4. Auflage erschienen, welcher die ersten Vorschriften des Besonderen Teils des Strafrechts (§§ 80– 184k StGB) kommentiert und dabei zahlreiche Straftatbestände vereint, die in der juristischen Ausbildung als auch in der Praxis von erheblicher Bedeutung sind, darunter:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Hausfriedensbruch
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • falsche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Verdächtigung
  • Geld- und Wertzeichenfälschung sowie
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

In der Praxis etwas seltener anzutreffen, aber nicht weniger interessant, sind die Erläuterungen zum Friedensverrat, Hochverrat und zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, zum Landesverrat und zur Gefährdung der äußeren Sicherheit, zu Straftaten gegen ausländische Staaten, Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen, Straftaten gegen die Landesverteidigung, zu Straftaten, die sich auf Religion und Weltanschauung beziehen, Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie.

In der 4. Auflage, an der erlesene und wohlbekannte Bearbeiter mitgewirkt haben, wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Band 3 des Münchener Kommentars zum StGB hat auf dem Stand von Rechtsprechung und Literatur vom Dezember 2020. Es konnte jedoch an zahlreichen Stellen auch neuere Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt werden. So wurden beispielsweise das Änderungsgesetz zur Versuchsstrafbarkeit des sog. „Cyber-Groomings“ und die neue Rechtslage zum sog. „Upskirting“ sowie das 60. StrÄndG („Modernisierung des Schriftenbegriffs“) ausführlich eingearbeitet.

Trotz des großen Umfangs der Kommentierung der einzelnen Normen auf insgesamt 1855 Seiten findet man sich in den jeweiligen Textabschnitten aufgrund der einheitlichen Darstellung (Gesetzestext – Schrifttum – Übersicht – Texterläuterung mit fettgedruckten Überschriften und Schlüsselwörtern – in den Fußnoten angegebene Literatur und Verweise) hervorragend zurecht.

Letztendlich vereint der Münchener Kommentar alles, was man sich von einem juristischen Kommentar wünscht. Die Kommentarreihe stellt die aktuellen Entwicklungen des Strafrechts nicht nur in einer wissenschaftlichen Tiefe dar, sondern berücksichtigt auch gerade die Bedürfnisse der Praxis.

Das Werk ist somit zu einem zuverlässigen Begleiter für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftlicher und natürlich für alle, die auf andere Weise in ihrer täglichen Arbeit mit dem StGB zu tun haben, bei der Bewältigung jeglicher strafrechtlicher Probleme geworden.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 3 (§§ 80–184k), 4. Auflage, Beck Verlag, München 2021, 1855 Seiten, 349,00 €.

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Meyer-Goßner/Schmitt – in 64. Auflage erschienen

Der Meyer-Goßner/Schmidt ist kürzlich in bereits 64. Auflage erschienen, erneut hauptsächlich betreut von Bertram Schmitt, Richter am Internationalen Strafgerichtshof und Richter am Bundesgerichtshof, und unter Mitarbeit von Marcus Köhler, Richter am Bundesgerichtshof. Lutz Meyer-Goßner, der den Kommentar über 27 Jahre maßgeblich prägte, steht nur noch auf dem Titel.

Das Strafprozessrecht stellt die Königsdisziplin der Strafverteidigung dar, weshalb ausgezeichnete Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet unabdingbar sind. Der Kurz-Kommentar vermittelt diese Kenntnisse hervorragend, da er an den Bedürfnissen der Praxis orientiert, klar gegliedert und gut verständlich ist. Mithilfe kurzer und knapper Sätze sowie lobenswert ausgewählter Verweise auf die einschlägige Rechtsprechung wird die Informationsdichte hochgehalten. Für den in der Strafverteidigung tätigen Juristen ist dieser Kurz-Kommentar somit ein unverzichtbarer Begleiter im Alltag.

Aufgrund der jährlichen Neuauflage dieses Werks bietet er bemerkenswerte Aktualität und berücksichtigt an zahlreichen Stellen die neueste Rechtsprechung und Literatur, was für für die Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet unabdingbar ist.

Uns ist kein Strafverteidiger bekannt, der diesen Kommentar nicht neben seinem Schreibtisch liegen hätte, bei den meisten ist er auch stets auf dem neuesten Stand.

Und eine wichtige Info für Referendare: Der Meyer-Goßner/Schmitt ist in allen Bundesländern als Hilfsmittel im 2. Staatsexamen zugelassen. Es dürfte empfehlenswert sein, sich bereits im Studium mit dem Kommentar vertraut zu machen. Der damit verbundene Zeitvorteil in späteren Prüfungen kann am Ende leicht den Unterschied machen.

Meyer-Goßner/Schmitt 2021

In der aktuellen Ausgabe sind alle Entwicklungen im Strafverfahrensrecht berücksichtigt worden. In den Kurz-Kommentar wurden folgende – beispielhaft aufgezählte – Aktivitäten des Gesetzgebers eingearbeitet:

  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie
  • Neuregelungen der Bestandsdatenauskunft und Erhebung von Nutzungsdaten
  • Europäisches Staatsanwaltsgesetz
  • Hinweise zum geplanten StPO-Fortentwicklungsgesetz

Aus den wesentlichen zu kommentierenden Entscheidungen seit Erscheinen der Vorauflage seien folgende genannt:

  • BGH-Entscheidung zur Nebenklagebefugnis (BGH NStZ 20, 745)
  • BGH-Entscheidung zur Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht bei Berufsgeheimnisträgern (BGH StB 44/20 vom 27.01.2021)
  • BVerfG-Entscheidung zu Fragen der Terminierung während der Corona-Pandemie (NJW 20, 2327)
  • EGMR-Entscheidung zur Einsicht in im Ermittlungsverfahren sichergestellte Daten und Dateien (EGMR NJW 20, 3019)
  • EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung (NJW 21, 531)

Die Neuauflage enthält alles, was der Rechtsanwender ad hoc wissen muss. Für die tiefere Recherche stehen Fundstellen zur Verfügung.

Und auch der Preis – noch immer zweistellig – ist angemessen für dieses in der strafrechtlichen Praxis nicht wegzudenkende Arbeitsmittel.

Meyer-Goßner/Schmidt – Strafprozessordnung, 64. Auflage, Beck-Verlag, München 2021, 2677 Seiten, 99 €.

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Meyer-Goßner/Schmitt – 63. Auflage

Informationen in Echtzeit ist bekanntlich unsere Sache nicht. Aber 6 Monate bis zur Besprechung des aktuellen Meyer-Goßner/Schmitt ist vielleicht doch ein bisschen dicke. Wir geloben Besserung.

Der Meyer-Goßner/Schmidt ist (im März 2020) in bereits 63. Auflage erschienen, erneut hauptsächtlich betreut von Bertram Schmitt, Richter am Internationalen Strafgerichtshof und Richter am Bundesgerichtshof, und unter Mitarbeit von Marcus Köhler, Richter am Bundesgerichtshof. Lutz Meyer-Goßner, der den Kommentar über 27 Jahre maßgeblich prägte, steht nur noch auf dem Titel.

Bei einem so kontinuierlich (einmal im Jahr) und seit so langer Zeit erscheinenden Werk darf und sollte man natürlich zwischen den Ausgaben keine Revolutionen erwarten. Im Gegenteil: Die Kunst dürfte darin bestehen, die Auffindbarkeit zu gewährleisten und den Umfang im Griff zu behalten – trotz regelmäßiger Änderungen am Gesetzestext und umfangreicher, immer längerer werdender Judikatur.

Der jährliche Neuerwerb ist jedenfalls in unserem Büro stets eingepreist, da der Gesetzgeber einfach nicht aufhören mag, Jahr für Jahr tiefgreifende Veränderungen an der StPO vorzunehmen.

In der aktuellen Ausgabe beruhen die Änderungen auf dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl I 2128) (insb. §§ 140-144 StPO), demGesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom selben Tag (BGBl. I, 2121) mit Änderungen im Beweisantragsrecht und der Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens für den Besetzungseinwand (§§ 222a, 222b StPO) und den Gesetzen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 20. November 2019 (BGBl. I 1724).

Aus den relevanten, zu kommentierenden Entscheidungen seit Erscheinen der Vorauflage seien die Entscheidung des BGH zum Beschuldigtenstatus und zur Beachtung von Beweisverwertungsverboten im Ermittlungsverfahren (NJW 2019, 2627), die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1763/16 vom 15. Januar 2020 und die des EuGH zur Ausstellung Europäischer Haftbefehle durch die Staatsanwaltschaft (NJW 2019, 2145) hervorgehoben.

Die Neuauflage hält problemlos das Niveau ihrer Vorgänger. Gerade die Neukommentierung der Verteidigerbeiordnung (§§ 140 ff. StPO) ist gut gelungen. Die Kommentierung zur „unverzüglichen“ Pflichtverteidigerbestellung nach § 141 Abs. 1 S. 1 StPO etwa („nicht sofort, aber sobald wie möglich ohne schuldhaftes Zögern, dh ohne sachlich nicht begründete Verzögerung“) ist erfreulich eindeutig und darf sich gern herumsprechen.

Und auch der Preis – noch immer zweistellig – ist völlig in Ordnung für diesen täglichen Begleiter.

Meyer-Goßner/Schmidt – Strafprozessordnung, 63. Auflage, Beck-Verlag, München 2020, 2671 Seiten, 95 €.

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Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 1: §§ 1 – 37 – in 4. Auflage erschienen


Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch bietet mit seinen insgesamt sechs Bänden zum Strafgesetzbuch und drei weiteren Bänden zu den in der Praxis besonders relevanten Gebieten des Nebenstrafrechts eine ausführliche Kommentierung zu strafrechtlichen Fragen jeglicher Art.

Der erste Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch ist nun in bereits 4. Auflage unter Bandredaktion von Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg erschienen. Der Band enthält dabei zahlreiche Vorschriften, die sowohl in der juristischen Ausbildung als auch in der juristischen Praxis für ein grundlegendes Verständnis des Allgemeinen Teils des Strafrechts unabdingbar sind. Die Neuauflage von Band 1 umfasst die ersten beiden Abschnitte des Allgemeinen Teils, also Geltungsbereich, Unterlassen, Irrtum, Schuldunfähigkeit, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Notwehr und Notstand. Die Kommentierung wurde an zahlreichen Stellen durch die neuste Rechtsprechung und die dazugehörige aktuelle Literatur umfassend aktualisiert und berücksichtigt dabei alle wichtigen Entwicklungen des Strafrechts. Besonders intensiv wurden dabei die Themenbereiche Vorsatz, Fahrlässigkeit, Irrtum sowie Täterschaft und Teilnahme überarbeitet.


Die Kommentierung ist wie gewohnt inhaltlich herausragend, fundiert sowie sehr umfangreich und detailliert. Trotz großen Umfangs gelingt die Orientierung im Text gut. Die Kommentierung der einzelnen Normen des ersten Bandes ist so dargestellt, wie man es aus den anderen Bänden des MüKo kennt. Auf den fettgedruckten Gesetzestext der jeweiligen Vorschrift folgt – je nach Länge der Kommentierung – das vom Kommentator empfohlene Schrifttum und eine Inhaltsübersicht einschließlich der jeweiligen Randnummern. In der darauffolgenden ausführlichen Erläuterung des Gesetzestextes werden die relevanten Stichwörter hervorgehoben, sodass man den Überblick über den jeweiligen Abschnitt der Kommentierung behält. Darüber hinaus ist es besonders lobenswert, dass weiterführende Literatur in den Fußnoten angegeben wird und somit die gesamte Kommentierung einer Norm angenehm lesbar ist.

Der Band 1 des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch stellt – so wie die anderen Bände des MüKo – eine gelungene Kombination von Vollständigkeit und Praktikabilität dar. Das Werk bietet stets klare und praxisnahe Lösungsvorschläge für aufkommende Probleme an, wodurch dieser Band ein für den sorgfältig arbeitenden Juristen unverzichtbares Arbeitsmittel ist. Besonders hervorzuheben ist zudem, dass die Kommentierung die Vielseitigkeit juristischer Tätigkeiten im Strafrecht widerspiegelt. Unter den Kommentatoren sind Juristen aus der Wissenschaft und Lehre, der Rechtsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft.

Auch wenn der Preis für den Band mit 339,00 € recht hoch sein mag (bei Abnahme aller Bände bekommt man einen erheblichen Rabatt), lohnt es sich der Erwerb dieses Bandes, zumal im Allgemeinen teil verortete Probleme häufiger auftauchen als man annimmt. Außerdem sieht’s im Regal blöd aus, wenn ein Band fehlt.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 1 (§§ 1 – 37), 4. Auflage, Beck Verlag, München 2020, 1993 Seiten, 339,00 €.

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Matt/Renzikowski StGB in 2. Auflage erschienen

Der in der Praxis bereits beliebte Kommentar Matt/Renzikowski zum Strafgesetzbuch, der seit der Erstauflage im Jahr 2013 Einzug in immer mehr Verteidigerbüros und Richterzimmer gefunden hat, ist nun in zweiter Auflage erschienen. Wir nutzen das Werk in der Kanzlei regelmäßig, weil es sich an unseren Bedürfnissen orientiert und im Gegensatz zu den meisten anderen einbändigen Kommentaren zum StGB auch wirtschaftsstrafrechtliche Probleme nicht ausspart, was man auch daran sehen kann, dass allein ein Zehntel der Kommentierung auf die §§ 263 und 266 StGB entfallen. Besonders nützlich sind die Abschnitte zu prozessualen Besonderheiten im Zusammenhang mit der jeweiligen Vorschrift – dort haben wir schon oft den Schlüssel für die Lösung unserer Fälle gefunden. So fallen auch die Anschaffungskosten in Höhe von 259,00 € nicht sonderlich ins Gewicht, zumal diese bei immerhin über 3.000 Seiten auch angemessen erscheinen. Überdies ist es den Herausgebern gelungen, die Autoren auf einen konsequent einheitlichen Aufbau der Kommentierung zu verpflichten. Das ist leider nicht selbstverständlich. Neben der Kommentierung der Tatbestandsvoraussetzungen finden sich daher stets auch ausführliche Abschnitte zu Konkurrenzen, Rechtsfolgen und anderen spezifischen Problemen.

Im Übrigen ist das Werk so bearbeitet, wie man es erwarten darf. Die Erläuterungen sind prägnant, strafrechtliche Entwicklungen werden kritisch begleitet und anhand auch abweichender Rechtsprechung Argumentationshilfen für die Verteidigung geliefert.

Trotz des Gewichts von über 2 kg ist der Kommentar handlich. Der Satz gefällt uns gut, der ubiquitäre Einsatz von Fettdruck führt die Augen der Leser rasch zu den gesuchten Stichworten. Zahlreiche Absätze liefern Übersicht.

Inhaltlich ist der Kommentar auf dem neuesten Stand. Eingepflegt wurden also etwa das neue Sexualstrafrecht, das neue Recht zur Bekämpfung des Menschenhandels, die Strafbarkeit von Sportwettbetrug, die Änderungen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl, die Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen oder, die Neuregelungen beim Schwangerschaftsabbruch.

Wer sich das Werk beschaffen will, sollte natürlich vorher hineinsehen. Kommentierungen sind bekanntlich auch immer Geschmackssache. Die Leseprobe im Beck-Shop oder bei Vahlen ist dafür leider nicht geeignet, weil Ausschnitte aus der Kommentierung zu § 13 StGB ausgewählt worden sind. Ich wette 20 €, dass die Wahl auf diesen Abschnitt fiel, weil Mitsch ihn – zu Recht – in seiner Rezension zur 1. Auflage (2013) in der NJW hoch gelobt hatte. Die Stärke und Praxisrelevanz des Matt/Renzikowski liegt aus meiner Sicht jedoch eindeutig im Besonderen Teil des StGB . Die Kommentierung zur Untreue oder zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (beide von Matt) ist zum Beispiel phantastisch.

Matt/Renzikowski: StGB – Strafgesetzbuch, Kommentar, 2. Auflage 2020, 3065 S. Hardcover (In Leinen), Vahlen, 259,00 €.

Konstantin Stern, Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Berlin

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Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 7 – Nebenstrafrecht II in 3. Auflage erschienen


Jeder kennt ihn und jeder weiß ihn zu schätzen: Den Münchner Kommentar. Zu den Vorzügen dieses Werkes gehört, dass es sich nicht auf das Kernstrafrecht beschränkt, sondern auch die Vorschriften
des Nebenstrafrechts anspruchsvoll und detailreich kommentiert.
Im Siebenten Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch, redaktionell verantwortet von Professor Dr. Roland Schmitz, wird vor allem das Wirtschaftsstrafrecht bearbeitet. Der Band vereint Strafvorschriften aus den folgenden Gesetzen:

  • MarkenG
  • UrhG
  • UWG
  • AO
  • SchwarzArbG
  • AÜG
  • BetrVG
  • AktG,
  • AWG
  • BauFordSiG
  • BörsG
  • DepotG
  • GenG
  • GewO
  • GmbHG
  • HGB
  • InsO
  • KWG
  • WpHG
  • TKG sowie
  • TMG

Damit sind erhebliche Regelungsmaterien des gewerblichen Rechtsschutzes, des Steuerstrafrechts, des Arbeitsrechts, des Wirtschaftsstrafrechts sowie strafrechtliche Bestimmungen im Rahmen der neuen Kommunikationsmedien betroffen.

Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen insbesondere in dem Bereich des Steuerstrafrechts, welches mit knapp 500 Seiten einen Schwerpunkt des siebten Bandes darstellt. Zudem wurde das WpHG nachhaltig durch das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz geändert, was in der Neuauflage breit verarbeitet ist.

Tiefgreifende Aktualisierungen und Neubearbeitungen der Vorschriften erfolgten auch aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 und die neu veröffentlichte Rechtsprechung sowie Literatur.

Darüber hinaus wurde während der Drucklegung des Bandes das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 18. April 2019, mit seinem Art. 1 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) verkündet, das am 26. April 2019 in Kraft getreten ist. Obwohl Art. 5 GeschGehG die §§ 17-19 UWG aufhebt, wurde die Kommentierung der alten Fassung dieser Vorschriften in dem vorliegenden Band belassen, um den Leser vielfältig zu informieren.

Eine erste Kommentierung des neuen § 23 GeschGehG liegt Band 7 als Nachtrag bei. Die Kommentierungen der Vorschriften sind wie bei den anderen Bänden des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch einheitlich aufgebaut. Es erfolgt zunächst die wörtliche Wiedergabe des jeweiligen Gesetzestextes, worauf ein Überblick über den Regelungszusammenhang folgt. Anschließend wird die jeweilige Norm detailreich erörtert Der Schreibstil ist wie üblich leserfreundlich.
Jeder, der sich mit den komplizierten und wirtschaftsstrafrechtlich beeinflussten Vorschriften des Nebenstrafrechts auseinandersetzen muss, findet in diesem siebten Band auf alle Fragen präzise, praxisnahe und vor allem aktuelle Antworten. Einschränkungen der Verständlichkeit gibt es freilich bei den in diesem Rechtsgebiet zahlreichen Blanketttatbeständen. Hier werden die üblichen Konstellationen durchaus besprochen. Für Spezialfragen muss man aber doch noch wenigstens einen zweiten Spezialkommentar zu dem jeweiligen Gesetz zu Rate ziehen.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 7, Nebenstrafrecht II, 3. Auflage, Beck Verlag, München 2019, 1719 Seiten, 315,00 €

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