Nach einem Streit mit seiner damaligen Freundin suchte unser Mandant deren Wohnung auf, um sich mit ihr zu versöhnen. Entsprechend überrascht war er, als ein anderer Mann die Tür öffneten. Erbost stürmte unser Mandant in die Wohnung, schlug seiner damaligen Freundin mehrmals gegen den Kopf und zog ihr an den Haaren gezogen, sodass ihr diese büschelweise ausfielen. Sodann nahm er, noch immer wütend, eine leere Sektflasche und schlug diese mehrmals auf den Kopf des unbekannten Mannes. Dieser erlitt eine Hirnblutung und unter anderem eine Kopfplatzwunde, die genäht werden musste. Das Verfahren wurde zunächst wegen des Verdachts des versuchten Totschlags geführt.
Unser Mandant rief Rechtsanwalt Stern an. In Untersuchungshaft musste er nicht, obwohl er die Tat unter Bewährung stehend begangen hatte.
Rechtsanwalt Stern stellte nach Aktenlektüre fest, dass unser Mandant die Tat unter Alkohol- und Drogeneinfluss begangen hatte. Daher unterstützte er unseren Mandanten bei der Suche nach einem Therapieplatz. Die bevorstehende Hauptverhandlung war für den Mandanten eine große Motivation, die Therapie zu beginnen. Rechtsanwalt Stern hielt auch Kontakt mit der damaligen Freundin des Mandanten.
Unser Mandant hatte sodann einfach Glück, dass die Akte bei der Amtsanwaltschaft landete und diese nur Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhob.
Als einige Monate später die Hauptverhandlung begann, war unser Mandant bereits in stationärer Therapie. Dies machte Eindruck auf das Gericht. Rechtsanwalt Stern setzte sich dafür ein, dass das Gericht feststellte, dass unser Mandant im Zeitpunkt der Tatbegehung in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt war. Aufgrund des beständigen Kontakts sagte die Lebensgefährtin verhältnismäßig freundlich aus.
Das Gericht verhängte schließlich trotz der bereits laufenden Bewährung antragsgemäß eine Freiheitsstrafe, die es erneut zur Bewährung aussetzte. Unser Mandat steht somit unter doppelter Bewährung. Bislang verläuft die Therapie erfolgreich.