Genau ein Jahr nach der letzten Ausgabe ist mit Stand März 2022 die seit langem jährliche Neuauflage des nun hauptsächlich von Bertram Schmitt, Richter am IStGH sowie BGH, und unter Mitarbeit von Marcus Köhler, Richter am BGH, betreuten Beck’schen Kurzkommentars zur StPO erschienen.
Der nunmehr in der 65. Auflage vorliegende Kurz-Kommentar, der allen Juristen, Referendaren und Studierenden ein Begriff sein dürfte, ist das Standardwerk zur Strafprozessordnung und in der juristischen Ausbildung ein zuverlässiger sowie unverzichtbarer Wegbegleiter. Es gibt keinen besseren Kurz-Kommentar zur StPO. Die Erläuterungen sind wie gewohnt strikt praxisorientiert und auf das Wesentliche ausgerichtet, wodurch die rasche Klärung einer kritischen Rechtslage im Ermittlungsverfahren oder im Gerichtssaal möglich ist.
Die Kommentierung der einzelnen Normen ist so dargestellt, wie man es von den älteren Vorgängern kennt. Auf den fettgedruckten Gesetzestext der jeweiligen Vorschrift folgt eine Inhaltsübersicht, einschließlich der jeweiligen Randnummern. Ein moderat eingesetzter Fettdruck lässt relevante Schlüsselwörter und Jahreszahlen gerichtlicher Entscheidungen schneller finden, sodass man zielorientiert zu den für die jeweilige Akte oder Klausur relevanten Erklärungen gelangt.
Bemerkenswert ist insbesondere die Ausgewogenheit und Objektivität der Ausführungen, die zwar das Hauptaugenmerk auf die Praxis legen, wichtige in der Literatur vertretene Meinungen allerdings nicht außer Acht lassen.
Die vorliegende Auflage berücksichtigt unter anderem:
- Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft vom 30. März 2021 an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG vom 27. Mai 2020
- Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16. Juni 2021
- Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021
- Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit vom 21. Dezember 2021.
Daneben wurden zahlreiche für das Strafverfahren grundsätzliche Entscheidungen des BGH, aber auch des BVerfG, des EGMR und des EuGH aufgenommen sowie die neueste Literatur umfassend ausgewertet. Aus der Rechtsprechung des BGH seien exemplarisch genannt:
- BGH-Entscheidung zur Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht bei juristischen Personen
- BGH-Entscheidung zur Aufgabe der „qualifizierten Konnexität“ im Beweisantragsrecht
- BGH-Entscheidung zu hauptverhandlungsübergreifenden Wirkungen einer Verständigung.
Insbesondere ist aber die Einarbeitung der wichtigen Encrochat-Daten-BGH-Entscheidung vom 02. März 2022 zu erwähnen, wodurch die Aktualität dieses Kurz-Kommentars kaum zu überbieten sein dürfte.
Aus der Judikatur des BVerfG ist auf den Beschluss zur Unzulässigkeit konkludenter Absprachen im Strafverfahren hinzuweisen, aus der des EGMR auf die Urteile zur Befangenheit von Richtern durch Vorbefassung im Verfahren gegen Mittäter sowie zu den Rechtsfolgen konventionswidriger Tatprovokation.
In der Gesamtschau ist der Kommentar auch weiterhin unentbehrlich für alle, die mit dem Strafprozessrecht zu tun haben.
Meyer-Goßner/Schmitt – Strafprozessordnung, 65. Auflage, Beck-Verlag, München 2022, 2.758 Seiten, 105,00 €.