Subventionsbetrug

Subventionsbetrug – ein Delikt, das in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und staatlicher Förderprogramme – u.a. Corona-Soforthilfen, Landwirtschaftsförderung, Forschungsgelder, Energiesubventionen – besondere Brisanz gewinnt. Geregelt in § 264 StGB, zielt es darauf ab, den Missbrauch öffentlicher Gelder durch unrechtmäßige Erlangung oder zweckwidrige Verwendung zu verhindern. Gleichzeitig stellt die rechtmäßige Beantragung und Verwendung von Subventionen in einer Welt komplexer Förderrichtlinien und bürokratischer Hürden eine große Herausforderung dar.

Wann liegt ein Subventionsbetrug vor?

  1. Unrichtige oder unvollständige Angaben: Der Täter macht gegenüber dem Subventionsgeber falsche oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen, die für ihn oder einen anderen vorteilhaft sind.
  2. Zweckwidrige Verwendung: Der Täter verwendet einen Gegenstand oder eine Geldleistung entgegen einer Verwendungsbeschränkung, die durch Rechtsvorschriften oder den Subventionsgeber festgelegt wurde.
  3. Verschweigen relevanter Informationen: Der Täter lässt den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis.
  4. Gebrauch unrichtiger Bescheinigungen: Der Täter verwendet in einem Subventionsverfahren eine durch falsche oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder subventionserhebliche Tatsachen.

Wichtig ist, dass der Subventionsbetrug bereits mit der Tathandlung vollendet ist. Anders als beim allgemeinen Betrug muss kein tatsächlicher Schaden eintreten. Auch leichtfertiges Handeln kann in bestimmten Fällen strafbar sein.

Subventionserhebliche Tatsachen sind solche, die gesetzlich als subventionserheblich bezeichnet sind oder von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention gesetzlich abhängt.

Konkrete Beispiele für subventionserhebliche Tatsachen sind:

  • Name und Rechtsform des Antragstellers
  • Angaben zur Projektbeschreibung und zum Gesamtziel des Vorhabens
  • Informationen im Finanzierungsplan
  • Daten in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Angaben zur zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung im Zwischen- und Verwendungsnachweis

Es ist wichtig zu beachten, dass die bloße Belehrung über mögliche strafrechtliche Konsequenzen nicht ausreicht, um Tatsachen als subventionserheblich zu kennzeichnen. Die Bezeichnung muss eine klare Informationsfunktion über die Vergabevoraussetzungen erfüllen.

Strafrahmen des Subventionsbetrugs

Bei Subventionsbetrug nach § 264 StGB drohen folgende Strafen:

  • Regelfall: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
  • Besonders schwere Fälle: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
  • Leichtfertige Begehung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
  • Gewerbsmäßige Bandenbegehung: Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren

Zusätzlich zu den Freiheits- oder Geldstrafen können folgende Konsequenzen eintreten:

  • Rückzahlung der erhaltenen Subvention
  • Einziehung von Gegenständen, die sich auf die Tat beziehen
  • Aberkennung der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden

Besonders schwere Fälle liegen in der Regel vor, wenn der Täter aus grobem Eigennutz handelt, gefälschte Belege verwendet, sein Amt missbraucht oder die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt. Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Vergehens und den Umständen des Einzelfalls ab.

Praxisbeispiele:

  • Falsche Angaben über finanzielle Situation oder Investitionskosten eines Unternehmens
  • Manipulation von Umsatzzahlen oder Mitarbeiterzahlen
  • Mehrfachbeantragung der gleichen Fördermittel für ein Unternehmen
  • Beantragung von Subventionen für nicht existierende Projekte oder Unternehmen
  • Zweckwidrige Verwendung von Fördergeldern, z.B. für private Zwecke
  • Verschweigen relevanter Informationen wie Schulden oder Insolvenzen
  • Vorlage gefälschter Dokumente oder Nachweise
  • Unberechtigte Ausgaben für Kostenstellen, die durch Subventionen abgedeckt sein sollen
  • Nichtmeldung von Änderungen, die Einfluss auf die Förderberechtigung haben
  • Angabe einer Firmenadresse bei gleichzeitiger Nutzung privater Kontoverbindungen

Verteidigungsstrategien

Erhalten Sie Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, sollten Sie keinesfalls vorschnelle Aussagen tätigen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Dieser wird nach Mandatierung Akteneinsicht beantragen und anschließend eine auf Ihren Fall angepasste Verteidigungsstrategie entwickeln.

Beachten Sie, dass eine Selbstanzeige bei Subventionsbetrug im Gegensatz zur Steuerhinterziehung nicht zur Straffreiheit führt, sich aber möglicherweise strafmildernd auswirken kann.