Urteil im S&K-Prozess gegen J. K. und M.-C. Sch. rechtskräftig

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten K. wegen Untreue, Anstiftung zur Untreue in sechs Fällen sowie Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe  von  acht Jahren   und   sechs  Monaten  und   den   Angeklagten M.-C. Sch. wegen Untreue in 34 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Es hat ferner festgestellt, dass der Angeklagte K. aufgrund der abgeurteilten Taten 1.200.000 € erlangt hat.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen beider Angeklagter gegen das Urteil des Landesgerichts Frankfurt am Main vom 29. März 2017 durch Beschluss vom 20. August 2019 verworfen. Das Urteil ist damit gegen beide Angeklagten rechtskräftig. 

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. August 2019 – 2 StR 101/18 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 06.09.2019

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