Wochenbeste (28.10.2019)

Blaufelder über den Kommissar-Anwärter, der auf Youtube einen Sketch hochgeladen hatte, in dem er gezeigt hatte, wie man beim Bäcker einen Café ergaunert.

Kreher über den Beschluss des Beschluss des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 02. August 2019 – 201 ObOWi 1338/19 – wonach erst bei einem ungenügenden Sicherheitsabstand von 2/10 des halben Tachowertes kann im Regelfall ohne Hinzutreten weiterer Umstände Vorsatz bzgl. des bußgeldbewehrten Unterschreitens des Mindestabstands angenommen werden kann, aber nicht bereits bei einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes

Burhoff über den Beschluss des LG Aachen vom 11.10.2019 – 60 KLs 12/19, in dem erneut festgestellt worden ist, dass die Akteneinsicht nach den Nebenkläger stets die Anhörung des Beschuldigten voraussetzt.

Konstantin Stern, Rechtsanwalt

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