Unser Mandant wurde wegen Verstoßes gegen das BtMG zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nun drohte unserem Mandanten jedoch ein Bewährungswiderruf, weil er die Auflage, 80 Sozialstunden zu leisten, nicht erfüllt hatte.
Infolgedessen kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Stern, der umgehend den zuständigen Richter aufsuchte und einen Termin mit der Bewährungshilfe, zu der unser Mandant kein einziges Mal gegangen war, vereinbarte.
Im Anschluss daran verfasste Rechtsanwalt Stern einen Schriftsatz an das Gericht, in dem er über eine schwere Erkrankung unseres Mandanten, die sogar einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machte, berichtete. Unserem Mandanten sei von den Ärzten auch ein sechsmonatiges Verbot körperlicher Aktivitäten erteilt worden. Die wesentlichen Nachweise fügte Rechtsanwalt Stern dem Schreiben bei. Vor diesem Hintergrund regte Rechtsanwalt Stern an, die Sozialstunden gänzlich zu erlassen.
Im Ergebnis stimmte das Gericht Rechtsanwalt Stern zu und erließ die noch offene Arbeitsauflage wegen Erkrankung unseres Mandanten. Über dieses Ergebnis war unser Mandant äußerst erfreut.