Unserem minderjährigen Mandanten wurde vorgeworfen, sich mit zwei Freunden drei anderen Jungs entgegengestellt zu haben. Dabei habe unser Mandant behauptet, dass die Mitschüler einen seiner Freunde „abgezogen“ haben sollen. Da die Mitschüler nicht reagiert und ihren Weg fortgesetzt haben, habe unser Mandant gerufen, dass diese stehen bleiben sollen. Nunmehr habe unser Mandant von einem der drei Mitschülern die Herausgabe des von diesem getragenen Jogginganzug der Marke Nike gefordert. Da sich der Mitschüler verweigert habe, habe unser Mandant ihm mit der rechten Faust in das Gesicht geschlagen, sodass der Mitschüler eine blutende Platzwunde an der Lippe erlitten habe. Anschließend habe unser Mandant erneut die Herausgabe des Anzugs gefordert.
Der Mitschüler sei nun davon gelaufen, wobei unser Mandant und seine Freunde den Mitschüler verfolgt haben und unser Mandant weiter die Herausgabe des Anzugs gefordert habe. Aufgrund des Hinzukommens unbekannter Passanten habe unser Mandant von ihm abgelassen.
Die Platzwunde habe genäht werden müssen, dem Geschädigten sei eine Narbe und eine Empfindungsstörung zurückgeblieben.
Nach Mandatierung verschaffte sich Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern umgehend die Ermittlungsakten und arbeitete diese durch. Sowohl der Mitschüler als auch seine Freunde konnten unseren Mandanten identifizieren. Des Weiteren wiesen die Zeugenaussagen keine Widersprüche auf. Am anberaumten Hauptverhandlungstermin wurde sodann der angegriffene Mitschüler als Zeuge vernommen. Er konnte sich an das Geschehen ausgezeichnet erinnern und es dadurch detailreich wiedergegeben.
Die Staatsanwaltschaft wollte die Straftat daher mit dem Zuchtmittel der Verwarnung ahnden lassen. Zuchtmittel kommen immer dann zum Einsatz, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, dem Jugendlichen aber eindringlich zum Bewusstsein gebracht werden muss, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Die Verwarnung ist dabei der letzte Schritt vor dem Arrest.
Im Gegensatz dazu stellen Erziehungsmaßregeln die mildesten Maßnahmen bei einem Jugendstrafverfahren dar. Diese richten sich einzig und allein darauf, ein erkennbar gewordenes Erziehungsdefizit zu beheben. Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern plädierte für die Verhängung von Erziehungsmaßregeln. Im Ergebnis verhängte das Gericht folgende Erziehungsmaßregeln: Unser Mandant soll 30 Stunden Freizeitarbeiten erbringen und an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen