Der BGH hat mir Beschluss vom 05. September 2019 – 4 StR 611/18 – das Urteil des Landgericht Frankenthal (Pfalz) vom 26. Juni 2018 – 1 KLs 5220 Js 43075/16 – gegen ehemalige drei Altenpfleger aus Lambrecht im Wesentlichen gehalten. Die Männer waren wegen Mordes in einem bzw. zwei Fällen, Beihilfe zum Mord und anderer Straftaten (daruter Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Diebstahl) zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Zudem war die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Nur in einigen Randpunkten hat der BGH das Urteil des Landgericht korrigieren müssen.
Im Hinblick auf die Tötungsdelikte hatte das Landgericht festgestellt, dass zwei der Angeklagten gemeinsam eine Heimbewohnerin getötet hatten, indem sie ihr eine Überdosis Insulin verabreichten und sie später mit einem Kissen erstickten. Der dritte Angeklagte bestärkte sie in ihrem Vorhaben und leistete dadurch Beihilfe. Eine zweite Heimbewohnerin wurde von zwei der Angeklagten durch Insulininjektionen getötet.
Quelle: PM des BGH Nr. 136/2019 vom 21.10.2019