Beihilfe

BGH weitet die Grenzen der Beihilfe ins Unendliche aus

Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Beihilfe ist nicht mehr vorhersehbar. Im Oktober berichteten wir über folgenden Fall:

Am 17. Oktober 2019, 9.15 Uhr findet […] die Revisionshauptverhandlung gegen einen Geflüchteten statt, der gegenüber seinem Schleusern zugesagt haben soll, als männlicher Begleiter, Ansprechpartner und Kontaktperson von zwei ebenfalls nach Griechenland zu schleusenden afghanischen Frauen und deren vier Kindern zu dienen.

Bei der Überfahrt nach Griechenland sei das Boot überladen gewesen und nach stundenlanger Irrfahrt in griechischen Hoheitsgewässern gekentert. Die zwei Frauen und ihre vier Kinder sowie weitere Passagiere des Boots seien ertrunken, der Angeklagte sei hingegen von der griechischen Küstenwache gerettet und später nach Deutschland weitergereist.


Das Landgericht Osnabrück hatte den Angeklagten wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die später umgesetzte Zusage, für die Frauen als Begleiter zu fungieren, sei eine Unterstützung des Schleusers der Frauen gewesen.

Tja. Und der BGH hat das tatsächlich gehalten: BGH, Urteil vom 14. November 2019, 3 StR 561/18.

Wir liefern die Urteilsgründe nach, sobald sie veröffentlicht sind.

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Urteil gegen ehemalige Altenpfleger aus Lambrecht rechtskräftig

Der BGH hat mir Beschluss vom 05. September 2019 – 4 StR 611/18 – das Urteil des Landgericht Frankenthal (Pfalz) vom 26. Juni 2018 – 1 KLs 5220 Js 43075/16 – gegen ehemalige drei Altenpfleger aus Lambrecht im Wesentlichen gehalten. Die Männer waren wegen Mordes in einem bzw. zwei Fällen, Beihilfe zum Mord und anderer Straftaten (daruter Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Diebstahl) zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Zudem war die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Nur in einigen Randpunkten hat der BGH das Urteil des Landgericht korrigieren müssen.

Im Hinblick auf die Tötungsdelikte hatte das Landgericht festgestellt, dass zwei der Angeklagten gemeinsam eine Heimbewohnerin getötet hatten, indem sie ihr eine Überdosis Insulin verabreichten und sie später mit einem Kissen erstickten. Der dritte Angeklagte bestärkte sie in ihrem Vorhaben und leistete dadurch Beihilfe. Eine zweite Heimbewohnerin wurde von zwei der Angeklagten durch Insulininjektionen getötet.

Quelle: PM des BGH Nr. 136/2019 vom 21.10.2019

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