Berufung

Abgabe von Kokain an Minderjährige – Bewährungsstrafe in der Berufungsinstanz

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an drei 15jährige Jungen Kokain abgegeben zu haben, um sich gemeinsam einen schönen Abend zu machen. Die Abgabe von Betäubungsmitteln von einem über 21Jährigen an einen unter 18Jährigen bzw. die Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch ist gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG ein Verbrechen und wird als solches mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Vor dem Amtsgericht – Schöffengericht – wurde der Mandant von einem Rechtsanwalt vertreten, der nur selten in Strafverfahren tätig ist. Als eine Verfahrensverständigung misslang, verurteilte ihn das Amtsgericht – auch aufgrund erheblicher strafrechtlicher Vorbelastung – zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Er selbst als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Berufung ein. Mit dem Ziel eines Anwaltswechsels kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei Stern | Strafrecht in Berlin-Friedrichshain.

Rechtsanwalt Stern ließ sich vom Mandanten sehr ausführlich schildern, wie es zu der Tat gekommen war. Eine besondere Rolle spielte dabei ein persönlichkeitsveränderndes Medikament, das der Mandant zur Tatzeit aufgrund einer chronischen Erkrankung nehmen musste, aber mittlerweile ausgeschlichen werden konnte. Zudem schilderte der Mandant seine aktuelle, sehr erfreuliche berufliche Situation und sprach auch über sein Ehrenamt.

Mit diesen Informationen suchte Rechtsanwalt Stern den für die Berufung zuständigen Richter auf und besprach mit diesem den Fall. Die Berufungshauptverhandlung war in der Folge von sehr viel Wohlwollen getragen. Das Berufungsgericht – das Landgericht Berlin – setzte die Strafe nach der nur eintägigen Hauptverhandlung zur Bewährung aus. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von über zweieinhalb Jahren verlangt hatte, Revision ein. Sie warhiermit aber nicht erfolgreich.

Somit konnten wir unserem Mandanten eine zweijährige Strafhaft ersparen, worüber sich unser Mandant äußerst erleichtert zeigte.

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Verfahrenseinstellung vor dem Landgericht nach Freiheitsstrafe in erster Instanz

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit seinem Bruder einen Handwerker außerhalb eines Parks in einer brandenburgischen Kleinstadt mit einem Stock verprügelt zu haben. Zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht erschien mein Mandant, der nur schlecht Deutsch spricht, ohne Verteidiger. Das Gericht glaubte den Zeugen, die genau wie der Geschädigte angegeben hatten, von den Jungs verprügelt worden zu sein. Unser Mandant wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Nun nahm er Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei Stern | Strafrecht auf.

Rechtsanwalt Stern nahm Akteneinsicht und stellte fest, dass der Geschädigte im Laufe des Verfahrens fünf unterschiedliche Versionen des Geschehens vorgetragen hatte. Zudem lud Rechtsanwalt Stern unseren Mandanten zu einem ausführlichen Gespräch in die Kanzlei ein, in dem sehr detailliert erörtert wurde, an welchen Geschehensablauf sich unser Mandant noch erinnern konnte. Insbesondere erklärte unser Mandant, dass die Aggressionen von dem Bauarbeiter ausgegangen seien und die Jungs lediglich bemüht gewesen seien, den Bauarbeiter am Ort des Geschehens zu halten, um die Aggressionen selbst zur Anzeige bringen zu können. Dies hatte unser Mandant in der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht noch nicht vorgetragen. Zudem konnte Rechtsanwalt Stern anhand einer Einsicht in Kartenmaterial feststellen, dass die Zeugen aufgrund baulicher Gegebenheiten das ursprüngliche Geschehen gar nicht wahrgenommen haben konnten.

In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Potsdam musste Rechtsanwalt Stern nicht nur die rechtlichen Interessen unseres Mandanten, sondern auch die seines Bruders im Blick behalten, dem im Falle einer neuerlichen Verurteilung wegen dieser und weiterer Taten ein Dauerarrest gedroht hätte.

Es waren insgesamt vier Hauptverhandlungstermine, ein Ablehnungsgesuch und die Feststellung, dass sich unser Mandant mit seinem Dolmetscher nur unzureichend verständigen konnte, nötig, bis sich alle Beteiligten auf eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einigen konnten.

Unser Mandant und sein Bruder waren sehr glücklich, dass sie nun nicht als vorbestraft gelten, was positive Auswirkungen auf ihren ausländerrechtlichen Status haben wird. Eine siebenmonatige Freiheitsstrafe wäre eine hohe Bürde gewesen.

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