Bewährungswiderruf

Wiederholter Diebstahl bei Rossmann und Aschenbecherwurf – Geldstrafe und Teilfreispruch

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in den Geschäftsräumen eines Supermarkts diverse Nahrungsmittel aus den Warenträgern genommen und in den Kinderwagen des Kleinkinds eines Freundes gesteckt zu haben, um sie ohne Bezahlung für sich zu behalten. Er sei dabei beobachtet und angesprochen worden. Hierdurch soll sich unser Mandant wegen Diebstahls strafbar gemacht haben.

Unser erheblich einschlägig vorbestrafter Mandant kam wegen des Diebstahlsvorwurfs in Untersuchungshaft. Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern begab sich umgehend zum Haftrichter und konnte diesen zur Freilassung unseres Mandanten bewegen. Daraufhin tauchte unser Mandant jedoch leider unter, weshalb der Haftverschonungsbeschluss aufgehoben wurde.

Nur wenige Monate später wurde eine weitere Anklage von der Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten erhoben. Diesmal wurde unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung um eine nicht beglichene Rechnung in einem Restaurant einen Aschenbecher in Richtung des Kopfes des Lokalbesitzers geworfen zu haben. Dieser sei jedoch dank eines Ausweichmanövers nicht getroffen worden. Durch das bezeichnete Verhalten soll sich unser Mandant wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht haben.

Nach Eingang der Anklageschrift tauchte unser Mandant wieder auf und wollte sich dem Verfahren stellen. Das Gericht beraumte daher einen zeitigen Hauptverhandlungstermin an.

In der Hauptverhandlung räumte unser Mandant sodann umfassend den Diebstahl der Nahrungsmittel ein, wofür er vom Gericht trotz seiner laufenden Bewährung lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Im Hinblick auf den Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung aufgrund des Aschenbecherwurfs in dem Restaurant konnte Rechtsanwalt Stern nach einer konfrontativen Befragung der Zeugen einen Freispruch für unseren Mandanten erzielen.

Unser Mandant war über den Ausgang des Verfahrens sehr erfreut. Insbesondere hätte er im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung aufgrund seiner beachtlichen Vorstrafen keine neue Bewährungsstrafe bekommen.

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