Haftentlassung

Versuchte Hehlerei – Verurteilung zu einem Jahr auf Bewährung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, nachts ein zuvor gestohlenes Fahrzeug (Wert: ca. 25.000 Euro) ohne Fahrzeugpapiere und mit laufendem Motor von ihm nicht näher bekannten Personen mit dem Auftrag übernommen zu haben, es über die Landesgrenze nach Polen zu verbringen und weiter nach Warschau zu fahren. Hierfür habe unser Mandant bereits 150 Euro erhalten. In Warschau habe er das Fahrzeug sodann am Flughafen parken und den Schlüssel neben dem Schalthebel liegen lassen sollen. Die Vollendung der Tat sei jedoch durch die Bundespolizei verhindert worden. Hierdurch soll er sich wegen versuchter Hehlerei strafbar gemacht haben.


Unser Mandant wurde vorläufig festgenommen und befand sich aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft in der JVA Cottbus. Daraufhin kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Stern. Nach Beauftragung mit der Verteidigung nahm Rechtsanwalt Stern Akteneinsicht.
Die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft zog sich jedoch leider hin. Unser Mandant saß zum Zeitpunkt der Anklageerhebung bereits über drei Monate in Untersuchungshaft.


Nach Eingang der Anklage besuchte Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern umgehend unseren Mandanten, um mit ihm den weiteren Fortgang des Verfahrens zu besprechen. Nur zwei Tage nach dem Besuch fand die Hauptverhandlung statt.


In der Hauptverhandlung zeigte sich unser Mandat – wie zuvor mit Rechtsanwalt Stern abgesprochen – vollumfänglich geständig. Da es sich um die erstmalige Verurteilung unseres Mandanten zu einer Freiheitsstrafe handelt und er bereits vier Monate in Untersuchungshaft war, konnte die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Nach Verkündung des Urteils wurde unser Mandant umgehend aus der Haft entlassen.

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Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – Verhängung einer Geldstrafe durch Strafbefehl und Haftentlassung

Unserem Mandanten wurde mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, Betäubungsmittel verkauft zu haben. Unser Mandant ist mehrfach einschlägig vorbestraft und hatte keinen festen Wohnsitz; ein Aussetzen einer Freiheitsstrafe zur Bewährung war ausgeschlossen.

Am anberaumten Hauptverhandlungstermin war unser Mandant nicht anwesend, da er kurz vor dem Eintreffen der Ladung des Gerichts in eine andere Haftanstalt verlegt worden war und die Ladung somit bei ihm nicht mehr ankommen konnte.

Rechtsanwalt Stern trug dennoch vor, dass in dem hiesigen Verfahren ein Freispruch in Betracht käme. Hintergrund war, dass unser Mandant, der keinen Pass mit sich geführt hatte, nur mit einer Kopie einer Fiktionsbescheinigung identifiziert worden war, und nicht wie üblich mittels Fast-ID. Die Bescheinigung unseres Mandanten, zumal die Kopie, hätte jeder mit sich führen können, der BtM im Park verkaufen geht.

Das Gericht schlug daraufhin vor, einen Strafbefehl mit einer geringen Geldstrafe zu erlassen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem an und stellte den entsprechenden Antrag.

Unser Mandant war mit diesem Ergebnis äußerst zufrieden und zahlte die Geldstrafe noch am selben Tag, woraufhin er unverzüglich aus der Haft entlassen wurde.

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Versuchter gemeinschaftlicher Diebstahl mit Waffen und Urkundenfälschung – Geldstrafe und Haftentlassung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit einem gesondert Verfolgten ein geparktes Kraftfahrzeug mittels eines Wagenhebers angehoben zu haben, um den Katalysator des Pkw abzubauen, ihn sodann mitzunehmen und für eigene Zwecke zu verwenden.

Aufgrund der ausgelösten Alarmanlage des Fahrzeugs sollen beide ihr Vorhaben abgebrochen haben und mit einem Pkw, in dessen Handschuhfach ein Messer lag und der mit einem falschen Kennzeichen ausgestattet war, geflüchtet sein.

Unser Mandant war im hiesigen Verfahren aufgrund seiner unklaren Wohnverhältnisse Ende August festgenommen worden. Um eine lange Untersuchungshaft zu vermeiden, nahm Rechtsanwalt Stern umgehend Kontakt zu der zuständigen Staatsanwaltschaft auf und veranlasste eine schnelle Anklageerhebung.

In der Hauptverhandlung, die infolgedessen bereits Mitte September stattfand, kam es angesichts der geständigen Einlassung unseres Mandanten und des Umstandes, dass unser Mandant in der Hauptverhandlung Reue zeigte sowie erkennbar unter dem Eindruck der bis dahin erlittenen Untersuchungshaft stand, dazu, dass das Gericht ihn nur zu einer Geldstrafe verurteilte und den Mandanten aus der Untersuchungshaft entließ. Ein Diebstahl mit Waffen hat einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

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Gemeinschaftlicher Wohnungseinbruchsdiebstahl in zwei Fällen- Schmuck und Bargeld in Höhe von 24.000,00 € erlangt – Bewährungsstrafe und Haftentlassung nach kurzer Untersuchungshaft

Unserem Mandaten wurde vorgeworfen, an einem Tag mit einem Mitbeschuldigten versucht zu haben, wertvolle Gegenstände
aus einer Wohnung mitzunehmen und an einem weiteren Tag aus einer anderen Wohnung Bargeld, Wertgegenstände und Schmuck, darunter eine Swarowski-Kette, drei goldene Armbanduhren der Firmen Jette, Michael Kors und Christ sowie 2 Schlagstöcke, eine Handtasche und Parfum-Flaschen entwendet zu haben. Hierdurch soll sich unser Mandant wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchdiebstahls gemäß §§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB strafbar gemacht haben.


Unser Mandant wurde in einem Hotel mit einem Teil der Beute verhaftet.
Daraufhin kontaktierte unser Mandant Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern und beauftragte ihn mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Stern besorgte sich umgehend die Ermittlungsakten und erwirkte einen zeitnahen Hauptverhandlungstermin.

Bei mehreren Haftbesuchen mit unserem Mandanten bereiteten wir eine Einlassung für das Gericht vor. Unser Ziel war dabei, eine längere Untersuchungshaft zu umgehen und das Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu beenden.
In der umfassenden Einlassung unseres Mandanten schilderte Rechtsanwalt Stern sodann die persönliche Situation unseres Mandanten.
Unser Mandant hatte ursprünglich gemeinsam mit einem Freund ein Auto in Deutschland kaufen und dieses gewinnbringend in Georgien weiterverkaufen wollen. Leider stellte sich dies aufgrund der vielen
professionellen Händler auf dem Gebrauchtwagenmarkt schwieriger dar als gedacht. Unserem Mandanten ging mit der Zeit das Geld aus, da er sich aufgrund einer Erkrankung regelmäßig Schmerzmittel kaufen musste und das Hotel, in welchem er vorübergehend wohnte, auch nicht günstig
war. Um nicht mit völlig leeren Händen nach Georgien zurückzufahren und als Verlierer vor seinen Freunden dazustehen, kam er auf die Idee, Wohnungseinbrüche zu versuchen. Er wusste sich zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr anders zu helfen. Es kam zu einem versuchten sowie vollendeten Wohnungseinbruchdiebstahl.


In der Hauptverhandlung behauptete ein Zeuge jedoch plötzlich, dass der erste Diebstahl nicht nur versucht, sondern sogar vollendet war, da 20.000 € gestohlen worden seien. Rechtsanwalt Stern befragte den Zeugen daraufhin sehr konfrontativ, woraufhin sich für Rechtsanwalt Stern herausstellte, dass der Zeuge bezüglich seiner Angaben gelogen hatte.
Demgegenüber glaubte die Staatsanwaltschaft dem Zeugen und beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monate sowie die Einziehung der 20.000 €. Rechtsanwalt Stern gab sich damit nicht zufrieden und beantragte, gegen unseren Mandanten nur eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Nach dem ausführlichen Plädoyer von Rechtsanwalt Stern schloss sich das Gericht seinem Antrag an und verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung. Unser Mandant wurde umgehend aus der Haft entlassen.

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Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in vielen Fällen – Bewährungsstrafe und Haftentlassung nach kurzer Untersuchungshaft

Racial profiling beschreibt den Umstand, wenn Menschen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes oder ethnischer Merkmale polizeilich kontrolliert werden. Eine solche Maßnahme ist trotz Unvereinbarkeit insbesondere mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz fast schon alltäglich für Menschen mit Migrationshintergrund.

Auch unser Mandant wurde eines Abends an der Warschauer Straße in Berlin-Friedrichshain Opfer von racial profiling. Er wollte eigentlich zu einem Arzttermin, als er nur aufgrund seiner dunklen Hautfarbe in eine Polizeikontrolle geriet.

Es stellte sich im Rahmen der Überprüfung seiner Personalien heraus, dass gegen den Mandanten ein Haftbefehl erlassen worden war. Vorgeworfen wurde ihm das gewerbsmäßige Handeln mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen. Er soll mehrmals Cannabis verkauft haben. Da er damals keine Meldeadresse vorweisen konnte, blieb er in Haft.

Nach unmittelbarer Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft erwirkte Rechtsanwalt Stern eine rasche Anklageschrift und einen zeitnahen Verhandlungstermin.

Bei mehreren Haftbesuchen mit unserem Mandanten bereiteten wir eine Einlassung für das Gericht vor. Das Ziel war, eine längere Untersuchungshaft zu vermeiden und das Strafverfahren mit einer Bewährungsstraffe zu beenden.

In der ausführlichen Einlassung unseres Mandanten erläuterte Rechtsanwalt Stern sodann in der Hauptverhandlung die beschwerliche persönliche Situation unseres Mandanten und die Umstände hinter dem Verkauf der Betäubungsmittel.

Unser Mandant war aus Westafrika geflohen und hatte seitdem auf seinen Asylbescheid gewartet. Seine Flucht war unmenschlich und höchst traumatisierend, insbesondere war sein Vater auf dem Weg in grausamer Weise ums Leben gekommen.

Unser Mandant wollte ursprünglich als Maurer arbeiten, leider wurde seine Ausbildung in Deutschland nicht anerkannt. Jedoch begann er vor kurzem einen Alphabetisierungskurz an einer Volkshochschule. Ein neu kennengelernter verhalf ihm zu diesem, unter der Bedingung ein drogenfreies Leben zu führen. Dies sah er als Chance sein Leben zu wandeln.

Das erwirtschaftete Geld hatte er lediglich, um sich etwas zu Essen zu kaufen. Zudem musst er ein Viertel seines „Umsatzes“ abgeben. Somit blieb ihm nach all seinen Verkäufe nur ein sehr geringer Betrag übrig.

Des Weiteren verdeutlichte Rechtsanwalt Stern die schwierigen Haftbedingungen: Unser Mandant sprach weder deutsch noch Englisch, was eine Interaktion mit anderen Häftlingen sehr erschwerte. 

Abschließend beantragte Rechtsanwalt Stern, gegen unseren Mandanten nur eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Das Gericht schloss sich dem Antrag an und unser Mandant wurde  umgehend aus der Haft entlassen. Er war sehr erleichtert nicht weiter inhaftiert zu sein und zeigte sich dankbar, zeigen zu dürfen, dass er auch in Deutschland ein Leben ohne Straftaten führen kann.

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Vorwurf des bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahls – 4 Wochen Arrest und Haftentlassung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Teil einer chilenischen Einbrecherbande in eine Wohnung in Berlin-Steglitz eingebrochen zu sein. Er war nicht auf frischer Tat ertappt worden. Vielmehr gab es Video- und Fotoaufnahmen von einer privaten Überwachungskamera sowie DNA-Spuren. Unser Mandant wurde in Paris festgenommen und sodann in die Jungendstrafanstalt Berlin überführt, weil er noch unter 21 Jahren alt war.

Rechtsanwalt Stern nahm sofort Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf und wirkte auf eine schnelle Anklageschrift hin. Sodann konnte er mit dem Gericht einen schnellen Verhandlungstermin vereinbaren. 5 Wochen nach der Festnahme fand die Hauptverhandlung statt.

Rechtsanwalt Stern bereitete den Hauptverhandlungstermin in mehreren Gesprächen mit unserem Mandanten in der Jugendstrafanstalt vor.

In einer ausführlichen Stellungnahme erläuterte Rechtsanwalt Stern sodann in der Hauptverhandlung die schwierige persönliche Situation unseres Mandanten und die nach Aktenlage untergeordnete Rolle unseres Mandanten innerhalb der Gruppierung. Zudem konnte Rechtsanwalt Stern zeigen, dass die Wohnung – wohl zufällig – keine sog. dauert genutzte Privatwohnung im Sinne des § 244 Abs. 3 StGB war, da die Eigentümer sich nur wenige Wochen im Jahr darin aufhielten.

Rechtsanwalt Stern konnte erreichen, dass für unseren Mandanten das Jugendstrafrecht Anwendung fand, obwohl er mit seiner Lebensgefährtin und einem eigenen Kind in einem eigenen Haushalt fern seiner Heimat lebte. Zudem schilderte Rechtsanwalt Stern die schwierigen Haftbedingungen: Unser Mandant spricht weder Deutsch noch eine andere der in der Jugendstrafanstalt üblichen Sprachen.

Rechtsanwalt Stern beantragte, gegen unseren Mandanten einen vierwöchigen Dauerarrest zu verhängen, der durch den Vollzug der Untersuchungshaft bereits vollstreckt wäre. Das Gericht schloss sich dem Antrag von Rechtsanwalt Stern an. Unser Mandant durfte nach dem Urteil in die Heimat fliegen. Der Dauerarrest ist nach dem Gesetz keine Strafe, sondern nur ein sogenanntes Zuchtmittel. Die Eintragung im Erziehungsregister wird in wenigen Jahren gelöscht werden. Der Wohnungseinbruchsdiebstahl in einer dauerhaft genutzten Privatwohnung wird bei Erwachsenen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft. Es handelt sich somit um ein Verbrechen.

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