Hauptverhandlungsvorbereitung

Verwarnung nach Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs und Erschleichens von Leistungen

Unserer heranwachsenden Mandantin wurde mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Potsdam vorgeworfen, in über zehn Fällen Sneaker auf verschiedenen Internetplattformen inseriert zu haben. Mit interessierten Kunden habe sie sich über den Verkauf der Schuhe geeinigt. Dabei wurde vereinbart, dass unsere Mandantin die Sneaker nach Erhalt des Kaufpreises an ihre Vertragspartner senden sollte. Wie von Anfang an beabsichtigt, habe unsere Mandantin jedoch – entgegen der vorherigen Absprache – die Schuhe nach Empfang des Geldes nicht übersandt. Deswegen habe sich unsere Mandantin wegen gewerbsmäßigen Betrugs strafbar gemacht gemäß § 263 Abs. 1, 3 Nr. 1 StGB.

Nach Erhalt der Anklageschrift beauftragte unsere Mandantin Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern mit der Verteidigung. Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern nahm Akteneinsicht beim Amtsgericht und bereitete sodann die Hauptverhandlung vor.

Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern empfahl unserer Mandantin sich in der Hauptverhandlung geständig einzulassen. Diesem Vorgehen stimmte unsere Mandantin zu. Sodann bereite Strafverteidiger Rechtsanwalt Stern die Einlassung vor und besprach mit unserer Mandantin typische Fragen von Gericht und Staatsanwaltschaft.

Das Gericht hatte vor der Verhandlung signalisiert, Erwachsenenstrafrecht anwenden zu wollen, da die Mandantin bereits längere Zeit im eigenen Haushalt lebte.

Rechtsanwalt Stern setzte sich jedoch für die Anwendung von Jugendstrafrecht ein. Aufgrund verschiedener Vorbelastungen wurde unsere Mandantin im Ergebnis verwarnt.

In der Urteilsbegründung führte das Gericht zunächst aus, dass die Vielzahl von über einen längeren Zeitraum begangenen Taten zwar gegen unsere Mandantin sprächen. Jedoch betonte es anschließend, dass insbesondere die geständige Einlassung unserer Mandantin und der geringe Schaden für sie sprächen, weshalb eine Verwarnung für erzieherisch erforderlich, aber auch ausreichend erachtet wurde.

Für jüngere Mandanten ist bereits eine Verwarnung problematisch, weil im Fall einer erneuten Verurteilung Jugendarrest droht. Für die Mandantin bestand diese Gefahr jedoch nicht mehr, weil sie bereits 21 geworden war und beim nächsten Mal zu einer Strafe nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden würde.

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Kriminaltechnik und Beweisführung im Strafverfahren in 2. Auflage erschienen

„Wir werden von den Naturwissenschaften überfallen“  (Neuhaus/Artkämper/Weise, Kriminaltechnik und Beweisführung im Strafverfahren Rn. 2.).

Neue technische Entwicklungen ermöglichen eine immer umfassendere und detailliertere Spurenauswertung. Dies bedingt zunehmend komplexere Gutachten, die für Verteidigung, Staatsanwaltschaft sowie Gericht meist nur in Teilen zu verstehen sind, da diese häufig kaum über naturwissenschaftliche und technische Kenntnisse verfügen. Juristen verlassen sich deshalb häufig „blind“ auf die Ausführungen der Sachverständigen.

Ziel des Strafprozesses ist die Erforschung der materiellen Wahrheit. Dafür müssen die Verfahrensbeteiligten jedoch in der Lage sein, die Abläufe der Spurensicherung sowie deren Auswertung und Bewertung nachzuvollziehen und kritisch zu würdigen.

Um dies Praktikern zu erleichtern, haben die Autoren Prof. Dr. Ralf Neuhaus (Strafverteidiger), Dr. Heiko Artkämper (Staatsanwalt) und Grit Weise (Richterin am Landgericht Leipzig) das Buch Kriminaltechnik und Beweisführung im Strafverfahren verfasst, das 2024 in 2. Auflage erschienen ist.

Dem Werk ist ein allgemeiner Teil – mit allgemeinen Ausführungen zur Kriminalwissenschaft und deren Bedeutung für die einzelnen Verfahrensbeteiligten – vorangestellt.

Sodann folgt der besondere Teil, in welchem einzelne Techniken – z.B. Blutalkohol/Begleitstoffanalyse, Digitale Forensik, DNA-Analyse, Reifenspuren, Wiedererkennen und Identifizieren – dargestellt und erläutert werden.

Einleitende Beispiele am Anfang eines Themas verdeutlichen dessen praktische Relevanz. Am Ende jeder Darstellung werden mögliche Fehlerquellen aufgezeigt und eine kritische Würdigung der Methoden vorgenommen. Insbesondere das Herausarbeiten der Fehlerquellen erleichtert das praktische Arbeiten bei der Vernehmung kriminaltechnischer Sachverständige.

Um eine effektive Verteidigung gewährleisten zu können, ist eine sorgfältige Überprüfung auch nur ansatzweise zweifelhaft erscheinender Befunde nötig. Bei einer solchen Würdigung unterstützt das Werk von Neuhaus, Artkämpfer und Weise. Es liefert zahlreiche Ansatzpunkte für mögliche Fehler in Gutachten und die Literaturhinweise am Anfang jedes Kapitels erleichtern die vertiefte Ausarbeitung fallspezifischer Probleme und stellt somit ein hilfreiches Werkzeug für die Vorbereitung zahlreicher Hauptverhandlungen dar.

Angesichts der Informationsdichte und der gut verständlichen Darstellung erscheint aus unserer Sicht der Preis von 75,- € angemessen.

Für Unentschlossene gibt es eine Leseprobe im Beck-Shop: https://www.beck-shop.de/neuhaus-artkaemper-weise-kriminaltechnik-beweisfuehrung-strafverfahren/product/34617836?srsltid=AfmBOorMsrlLkaiF7lsdhDyCbEQMF6FCXRfiu7Jm6-dkA09vJ_hnJ4Bq.

Neuhaus/Artkämper/Weise: Kriminaltechnik und Beweisführung im Straffverfahren, 2. Auflage 2024, 326 S., C.H. Beck, 75,- €.

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