Kammergericht

Gemeinsame Presseerklärung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen und des Republikanischen Anwält*innen- und Anwältevereins zur verfassungswidrigen Auslieferung von Maja T. nach Ungarn

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss vom 24.01.2025 die
Auslieferung von Maja T. nach Ungarn für verfassungswidrig erklärt.

Maja T. ist eine nonbinäre Person, der durch die ungarischen Strafverfolgungsbehörden vorgeworfen wird, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Antifaschist*innen Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in Berlin festgenommen. Am 27.06.2024 erklärte das Kammergericht ihre Auslieferung nach Ungarn für zulässig.


Mit Beschluss vom 28.06.2024 untersagte das Bundesverfassungsgericht die Übergabe von Maja T. an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung. Maja T wurde jedoch auf Anordnung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft noch vor dem Erlass dieser Entscheidung an die ungarischen Behörden überstellt.

https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/auslieferung-von-maja-t-nach-ungarn-sofort-stoppen-1056

Das Bundesverfassungsgericht sieht eine Verletzung des Grundrechts von Maja T. aus Art. 4 GRCh (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) gegeben. Obwohl dem Kammergericht durch die Verteidiger von Maja T umfassende Unterlagen vorgelegt worden seien, mit denen hinreichende Anhaltspunkte für systemische oder allgemeine Mängel hinsichtlich der Haftbedingungen in Ungarn dargelegt worden seien, habe das Kammergericht seine diesbezügliche Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts verletzt. Zudem könne das Kammergericht nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Schutz von Maja T, die sich als non-binär identifiziere, hinreichend gewährleistet sei.

Ria Halbritter, die Vorsitzende der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen, zeigt sich über den Beschluss sehr erfreut. „Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Haftbedingungen in Ungarn nicht nur für nonbinäre Personen problematisch sind. Vielmehr äußert es darüber hinaus ganz allgemein deutliche Kritik an der menschenrechtlichen Lage in ungarischen Haftanstalten. Damit hat der Beschluss über den Einzelfall von Maja T. hinaus erhebliche Bedeutung.“ Maik Elster, einer der Verteidiger von Maja T., kritisiert das Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin: „Der überhastete Vollzug der Auslieferung, ohne den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren abzuwarten, hat die Verletzung der Grund- und Menschenrechte von Maja T. erst ermöglicht. Hier muss eine politische Aufarbeitung erfolgen.“

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut

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StA Berlin: Neue Schwerpunktstaatsanwaltschaft für EncroChat-Verfahren

Es war eine Frage der Zeit: Nach einem Bericht von LTO hat die Staatsanwaltschaft Berlin eine neue Schwerpunktabteilung für EncroChat-Verfahren gegründet, in der neben dem Abteilungsleiter sieben Staatsanwälte tätig sein sollen. Aktuell seien 80 Ermittlungsverfahren anhängig, in zehn Fällen sei Anklage erhoben worden, in fast jedem Fall zum Landgericht.

EncroChat war ein in Europa ansässiger Dienstleistungsanbieter, der Lösungen für Ende-zu-Ende verschlüsselte Instantmessenger und Endgeräte (Krypto-Handys) anbot. Im Frühsommer 2020 infiltrierten französische Ermittlungsbehörden das System und fischten Millionen Nachrichten, zuweilen auch aus kriminellen Milieus, ab. Danach nahm die Bedeutung von EncroChat erheblich ab.

Über die Verwertbarkeit der Erkenntnisse ist noch nicht abschließend entschieden worden. Das Landgericht Berlin hatte 2021 in einem mutigen Beschluss die Verwertbarkeit verneint, das Kammergericht (und andere Oberlandesgerichte) sah es jedoch anders.

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Die gute Seite des Virus

Man soll bekanntlich immer auch das Gute im Schlechten sehen. Drum wollen wir nicht unerwähnt lassen, dass der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) im Zuge der Aufarbeitung des Hacks auf das Berliner Kammergericht zugesagt hat, alle Berliner Richter mit einem Laptop auszustatten. Selbstverständlich ist das der richtige Weg. Man wird allenfalls aufpassen müssen, dass die Rechner wirklich nur zu Arbeitszwecken genutzt werden.

Bild: Markus Spiske

Nach einem Bericht der Morgenpost scheint allerdings noch unklar zu sein, bis wann die 1.600 Geräte angeschafft sein sollen. „Schrittweise“ ist auch hier das Zauberwort. Die Zahl der wieder ans Landesnetz angeschlossenen neuen Geräte für das KG werde beispielsweise zeitnah von 30 auf 60 erhöht. Wow.

Dass Hardware nicht alles ist, zeigt hingegen eine andere schöne Zahl: 1995. Aus diesem Jahr soll nämlich die Textverarbeitungssoftware stammen, die am Kammergericht eingesetzt worden sei.

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Update Kammergericht: „Nicht vor 2020 wieder am Netz“

Der Tagesspiegel hat den Präsidenten des Kammergerichts Dr. Bernd Pickel ungewöhnlich konfrontativ zum Virenbefall des KG-Netzes interviewt.

Pickel verweist auf die Improvisationsfähigkeit seiner Mitarbeiter, räumt aber auch eine starke Belastung des täglichen Betriebs ein. Im Hinblick auf das Virus traue man sich derzeit noch nicht, die Computer wieder ans Netz zu nehmen und strebe eine stabile und zukunftsfähig Lösung an, die jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen werde. „Nicht vor 2020“, was auch immer das konkret heißen mag.

Deutlich geschwommen ist Pickel jedoch bei der Frage, mit welchen Maßnahmen man bisher einen Virenbefall verhindern wollte. Es scheint so zu sein, dass alle Richter ihre Laptops sowohl privat als auch beruflich nutzen durften (bzw. das geduldet worden ist), offenbar nicht einmal mit unterschiedlichen Benutzerkonten. Da kann man wohl eher von Glück reden, dass es so lange gut gegangen ist. Pickel mag ja Recht haben, wenn er sagt:

Sie schaffen nicht Datensicherheit, indem Sie einen Mitarbeiter irgendwas unterschreiben lassen.

Aber es wäre doch ein schöner Anfang, seinen Mitarbeitern mitzuteilen, dass Urteilsentwürfe neben Computerspielen, die aus dem Netz gezogen worden sind, genauso viel zu suchen haben wie – in der analogen Welt – Anwaltsschriftsätze auf dem Küchentisch zwischen Kaffee und Fruchtquark.

Rechtsanwalt Stern, Strafverteidiger

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Beim Kammergericht geht’s nicht voran

Kürzlich haben wir darüber berichtet, dass das Computernetzwerk des Kammergerichts, des höchsten Gerichts der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin, zu der auch die Strafgerichtsbarkeit gehört, von dem sehr gefährlichen Virus Imotet heimgesucht worden war, was letztlich zu einem kompletten Lockdown und der Entsorgung zahlreicher PCs geführt hat.

Im Tagespiegel wird nun das Krisenmanagement des Kammergerichts erheblich kritisiert: Verspätete Quarantäne der PC-Arbeitsplätze, falsche Mitteilungen über die getroffenen Maßnahmen, keine Informationen für Mitarbeiter und Richter und die fehlende Erreichbarkeit des Präsidenten in der „vielleicht größten Krise“ des Hauses. Das klingt alles sehr ungemütlich. Hinzu kommt: Angeblich könne niemand kann sagen, ob es ein Backup für all die Daten gab, also für Urteile, Vorlagen, Entwürfe, Textbausteine. Angeblich hätten nun die ersten Schreibmaschinen von zu Hause mitgebracht. Ging ja früher auch.

Konstantin Stern, Rechtsanwalt für Strafrecht

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