Meyer-Goßner/Schmitt

Meyer-Goßner/Schmitt: Unentbehrlicher Klassiker in 67. Auflage erschienen

Der beliebteste und wohl meist genutzte Kurzkommentar zur Strafprozessordnung von Bundesrichter und Richter des Internationalen Gerichtshofs Bertram Schmitt, unter Mitarbeit von Bundesrichter Marcus Köhler, ist am 29. April 2024 in 67. Auflage erschienen.

Zugelassen in allen Bundesländern für das zweite Staatsexamen, zitiert in jeder strafprozessualen Hausarbeit, vorhanden in jedem Sitzungssaal und jeder Kanzlei, ist der Meyer-Goßner/Schmitt in Wissenschaft und Praxis unentbehrlich.

Den Bearbeitern der 67. Auflage gelingt – wie immer – eine präzise und praxisorientierte Darstellung relevanter Vorschriften. Es überzeugen insbesondere die gute Strukturierung, klare Gliederung und der Fettdruck von Schlüsselbegriffen, der das Auffinden relevanter Informationen beschleunigt. Unterstützt wird dies durch das Stichwortverzeichnis.

Vereinfacht wird das vertiefte und fallorientierte Arbeiten mit dem Meyer-Goßner/Schmitt durch die umfassende Einarbeitung aktueller Rechtsbesprechung, wobei sowohl Grundsatzentscheidungen des BGH und BVerfG als auch Entscheidungen des EGMR und des EUGH ausgewertet und zitiert wurden.

In die Neuauflage einbezogen wurden unter anderem das in der Strafrechtswissenschaft, aber auch der Gesellschaft viel diskutierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit des § 362 Nr. 5 StPO mit Art. 103 Abs. 3 GG und dem Grundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) (BVerfG 31.10.2023 – 2 BVR 900/22). Außerdem ergänzenden die Bearbeiter das Werk um das Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21. Februar 2024, sowie das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 26. Juli 2023, das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änd. der StPO vom 25. März 2023.

Herausgeber, Bearbeiter und Richter am Internationalen Strafgerichtshof Bertram Schmitt richtete beim Kommentieren der Neuauflage ein besonderes Augenmerk auf das geplante Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts, welches insbesondere die Rechte von Opfern erweitern und den völkerrechtlichen Strafprozess verbessern soll.

Die Kommentierung befindet sich durchweg auf dem neuesten Stand und berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht für den Zeitraum März 2023 bis März 2024.

Eine Leseprobe zur aktuellen Ausgabe befindet sich im Beck-Shop: https://www.beck-shop.de/meyer-gossner-schmitt-strafprozessordnung-stpo/product/35691077 

Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung: StPO, Beck´scher Kurzkommentar, München 2024, 2852 S., 115,00 Euro.

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Meyer-Goßner/Schmitt – in 64. Auflage erschienen

Der Meyer-Goßner/Schmidt ist kürzlich in bereits 64. Auflage erschienen, erneut hauptsächlich betreut von Bertram Schmitt, Richter am Internationalen Strafgerichtshof und Richter am Bundesgerichtshof, und unter Mitarbeit von Marcus Köhler, Richter am Bundesgerichtshof. Lutz Meyer-Goßner, der den Kommentar über 27 Jahre maßgeblich prägte, steht nur noch auf dem Titel.

Das Strafprozessrecht stellt die Königsdisziplin der Strafverteidigung dar, weshalb ausgezeichnete Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet unabdingbar sind. Der Kurz-Kommentar vermittelt diese Kenntnisse hervorragend, da er an den Bedürfnissen der Praxis orientiert, klar gegliedert und gut verständlich ist. Mithilfe kurzer und knapper Sätze sowie lobenswert ausgewählter Verweise auf die einschlägige Rechtsprechung wird die Informationsdichte hochgehalten. Für den in der Strafverteidigung tätigen Juristen ist dieser Kurz-Kommentar somit ein unverzichtbarer Begleiter im Alltag.

Aufgrund der jährlichen Neuauflage dieses Werks bietet er bemerkenswerte Aktualität und berücksichtigt an zahlreichen Stellen die neueste Rechtsprechung und Literatur, was für für die Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet unabdingbar ist.

Uns ist kein Strafverteidiger bekannt, der diesen Kommentar nicht neben seinem Schreibtisch liegen hätte, bei den meisten ist er auch stets auf dem neuesten Stand.

Und eine wichtige Info für Referendare: Der Meyer-Goßner/Schmitt ist in allen Bundesländern als Hilfsmittel im 2. Staatsexamen zugelassen. Es dürfte empfehlenswert sein, sich bereits im Studium mit dem Kommentar vertraut zu machen. Der damit verbundene Zeitvorteil in späteren Prüfungen kann am Ende leicht den Unterschied machen.

Meyer-Goßner/Schmitt 2021

In der aktuellen Ausgabe sind alle Entwicklungen im Strafverfahrensrecht berücksichtigt worden. In den Kurz-Kommentar wurden folgende – beispielhaft aufgezählte – Aktivitäten des Gesetzgebers eingearbeitet:

  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie
  • Neuregelungen der Bestandsdatenauskunft und Erhebung von Nutzungsdaten
  • Europäisches Staatsanwaltsgesetz
  • Hinweise zum geplanten StPO-Fortentwicklungsgesetz

Aus den wesentlichen zu kommentierenden Entscheidungen seit Erscheinen der Vorauflage seien folgende genannt:

  • BGH-Entscheidung zur Nebenklagebefugnis (BGH NStZ 20, 745)
  • BGH-Entscheidung zur Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht bei Berufsgeheimnisträgern (BGH StB 44/20 vom 27.01.2021)
  • BVerfG-Entscheidung zu Fragen der Terminierung während der Corona-Pandemie (NJW 20, 2327)
  • EGMR-Entscheidung zur Einsicht in im Ermittlungsverfahren sichergestellte Daten und Dateien (EGMR NJW 20, 3019)
  • EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung (NJW 21, 531)

Die Neuauflage enthält alles, was der Rechtsanwender ad hoc wissen muss. Für die tiefere Recherche stehen Fundstellen zur Verfügung.

Und auch der Preis – noch immer zweistellig – ist angemessen für dieses in der strafrechtlichen Praxis nicht wegzudenkende Arbeitsmittel.

Meyer-Goßner/Schmidt – Strafprozessordnung, 64. Auflage, Beck-Verlag, München 2021, 2677 Seiten, 99 €.

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