Wer das Institut der Strafverteidigung angreift, greift den Rechtsstaat selbst an
Eine aktuelle Presse-Veröffentlichung wirft einem unserer Kollegen, der sich auch als Politiker engagiert, vor, als Strafverteidiger in einem zu Prominenz gelangten Strafverfahren mitgewirkt zu haben – dies sei ein Skandal. Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger:innen e.V. weist diese absurde Argumentation zurück und erklärt sich solidarisch mit dem betroffenen Kollegen. Der besagte Artikel trifft aber nicht nur einen einzelnen Kollegen; die zugrunde gelegte Argumentation stellt die Strafverteidigung als solche infrage. Die Unterstellung, Strafverteidigerinnen würden sich mit ihren Mandantinnen oder den ihnen vorgeworfenen Taten gemein machen, ist nicht nur dümmlich, sie verkennt in Gänze die Funktion, die das Gesetz der Verteidigung zuweist: die Verteidigung ist Beistand des Beschuldigten (§ 137 Abs. 1 StPO) und zugleich unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) – nicht mehr und nicht weniger. Aus der Übernahme eines Mandats und damit aus der Wahrnehmung einer Aufgabe, die unsere Rechtsordnung ausdrücklich – unter bestimmten Voraussetzungen gar als notwendig – vorsieht, einen politischen Skandal konstruieren zu wollen, stellt natürlich den eigentlichen Skandal dar. Das Recht auf Verteidigung ist keine staatliche Gefälligkeit gegenüber Beschuldigten. Es ist ein tragender Pfeiler unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Das Bundesverfassungsgericht musste dazu wiederholt feststellen: Wer beschuldigt wird, darf nie bloßes Objekt eines staatlichen Verfahrens sein; er muss die Möglichkeit haben, auf Gang und Ergebnis des Strafverfahrens Einfluss zu nehmen, ihm ist rechtliches Gehör zu gewähren und es gilt die Unschuldsvermutung – diese Garantien sind verwurzelt in unserer Verfassung, nicht zuletzt in der Menschenwürde. Wirksam werden diese Garantien in der Praxis aber eben vor allem durch eine unabhängige Verteidigung. Jeder Mensch sollte ein Interesse daran haben, diese Grundsätze nicht anzugreifen. Denn auch ein Urteil kann nur dann Geltung für sich beanspruchen, wenn es in einem fairen Verfahren zustande gekommen ist. Die Verteidigung ist deshalb kein Hindernis auf dem Weg zu einem gerechten Urteil, sie ist eine seiner Voraussetzungen. Wer Verteidigerinnen und Verteidiger an den öffentlichen Pranger stellt, weil sie diese Aufgabe erfüllen, höhlt das Recht auf Verteidigung aus, und zwar zulasten aller. Die deutsche Geschichte zeigt leider bestens, wohin es führt, wenn Verteidigung als Parteinahme für ein (noch gar nicht nachgewiesenes) Unrecht diffamiert und in ihrer Unabhängigkeit beschnitten wird. Die starke Stellung der Verteidigung im Rechtsstaat des Grundgesetzes ist auch eine Antwort auf diese Erfahrung – es gibt Anlass genug, daran zu erinnern. Ebenso unhaltbar ist die Vorstellung, eine Strafverteidigerin oder ein Strafverteidiger dürfe sich nicht politisch betätigen – natürlich ist das Gegenteil richtig. Wer täglich erlebt, wie staatliche Macht im Strafverfahren ausgeübt wird und wo sie Grenzen braucht, bringt Erfahrungen mit, die der demokratischen Debatte nur guttun können. In Zeiten, in denen rechtsstaatliche Garantien zunehmend als lästiges Hindernis dargestellt werden, ist demokratisches Engagement von Juristinnen und Juristen ausdrücklich zu begrüßen, ganz gleich für welche demokratische Partei. Wir erhoffen uns von Medien und Politik im Sinne einer sachlichen und verantwortungsvollen Debatte, dass die unbestreitbare verfassungsrechtliche Rolle der Strafverteidigung erkannt und respektiert wird und dass die Garantien des fairen Verfahrens nicht nur als abstrakte Rechtssätze gelten, sondern auch im öffentlichen Diskurs ihren Platz behalten. Dem heute betroffenen Kollegen gilt unsere uneingeschränkte Solidarität.
Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidigerinnen e. V.
