Mord

Blogrundschau Strafrecht (15.11.2019

Udo Vetter über einen vermögenden inhaftierten Mandanten, der aus altruistischen Gründen Mitgefangene freikauft.

Burhoff über den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.09.2019 – 4 StR 150/19, in dem folgende Erwägung des LG kritisiert wird, in der aus einem Schweigen nachteilige Schlüsse gezogen worden waren. Natürlich hatte der BGH jedoch, wie üblich in letzter Zeit, das Beruhen verneint, weil es keine tragende Erwägung gewesen sein soll.

Zwar begegnet die im Rahmen der Beweiswürdigung angestellte Erwägung, der Angeklagte habe sich „weder im Anschluss an seine Verhaftung gegenüber den Beamten De.     und D.   noch bei der Eröffnung des Haftbefehls auf ein Alibi berufen […] obwohl es sich aus seiner Sicht geradezu aufgedrängt hätte, ein solches sofort nach der Konfrontation mit dem Vorwurf den Beamten und/oder dem Haftrichter zu präsentieren

Noch einmal Burhoff über die Segnungen der Nachschulung zur Sperrfristverkürzung nach Trunkenheitsfahrt.

Schwurgericht.info über Hinweispflichten der Schwurgerichtskammer.

Sokolowski über mögliche Probleme im selbständigen Einziehungsverfahren.

Rechtsanwalt Stern, Strafverteidiger

Posted by stern in Allgemein, 0 comments

Hier geht’s um Leben und Tod

Die Frage nach dem Zeitpunkt des Todeseintritts wird bekanntlich in Medizin und Recht, aber auch innerhalb der verschiedenen Rechtsgebiete ganz unterschiedlich beantwortet.

Einig ist man sich im Recht allein darin, dass auch der Tod ein normativer Begriff ist und etwa die Kriterien der Naturwissenschaften nicht ohne Weiteres übernommen werden können, vor allem weil etwa die Naturwissenschaften den Tod häufig als Prozess begreifen, es im Recht aber wünschenswert ist, einen genauen Zeitpunkt zu kennen, an dem das Leben endet und der Tod beginnt – mit den sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen.

Im Strafrecht wird der Todeszeitpunkt – naheliegend – in der Regel im Rahmen der Tötungsdelikte diskutiert, ein Fall aus Iowa/USA zeigt jedoch, dass es auch in der Strafvollstreckung darauf ankommen kann, wann der Tod eintritt. Und Ausgangspunkt hierfür war ein simpler Nierenstein.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung war der heute 66jährige Benjamin Schreiber im Jahr 1997 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er seitdem in Iowa absitzt.

Im März 2015 entwickelte Schreiber einen Nierenstein, der zu einer Vergiftung führte. Er wurde in seiner Zelle bewusstlos aufgefunden, in ein Krankenhaus gebracht und musste dort fünfmal wiederbelebt werden.

Schreiber argumentierte gegenüber dem Bezirksgericht nun, er sei kurzzeitig verstorben gewesen und habe daher seine „lebenslange“ Freiheitsstrafe bereits verbüßt. Mithin sei er nun unrechtmäßig eingesperrt.

Inhaltlich stützt er sich damit auf die lange in der Medizin vorherrschende Sicht, der Todeseintritt werde durch den Herz- und Kreislaufstillstand markiert (sog. klinischer Todesbegiff). Davon ist man jedoch im Zuge der Entwicklung der Intensiv- und Transplantationsmedizin abgewichen. Denn eine Reanimation sei nicht die Wiedererweckung eines Toten sondern die Rettung eines (noch) Lebenden (vgl. Fischer StGB Vor §§ 211-217 Rn. 14). Heute wird die irreversible Beendigung aller Gehirnfunktionen als zentrales Kriterium für den Todeseintritt angesehen.

Entsprechend vermochte das Bezirksgericht der Auffassung Schreibers (oder dessen Rechtsanwalts) nicht zu folgen und auch vor dem Berufungsgericht des Bundesstaates hatte Schreiber kein Glück. Die zuständige Richterin Potterfield schrieb in ihrer Urteilsbegründung:

Entweder lebt Schreiber, dann muss er im Gefängnis bleiben. Oder er ist tot, dann ist dieser Einspruch rein akademisch.

Stern, Rechtsanwalt für Strafrecht

Posted by stern in Allgemein, 1 comment

Eine Stadt sucht einen Mörder

Als im Mai die Oper M – Eine Stadt sucht einen Mörder nach dem Film von Fritz Lang an der Komischen Oper Berlin Premiere hatte – mit dem Bariton Scott Hendricks als Peter Lorre M auf der Bühne, dem fast durchgängig präsenten Kinderchor der Komischen Oper unter riesigen Puppenköpfen, Barry Kosky als Ideenproduzent hinter der Bühne und Moritz Eggert auf dem Komponistenhocker – waren Zuschauer und Presse („Wahnsinn, der Methode hat„) schwer beeindruckt.

Ich habe mir nun einen Hauch von M ins Büro geholt. Was passt, das passt:

Mein Dank gilt Moritz für das Erlebnis und der Komischen Oper Berlin für die freundliche Übersendung des Plakats.

Posted by stern in Allgemein, 0 comments

Urteil gegen ehemalige Altenpfleger aus Lambrecht rechtskräftig

Der BGH hat mir Beschluss vom 05. September 2019 – 4 StR 611/18 – das Urteil des Landgericht Frankenthal (Pfalz) vom 26. Juni 2018 – 1 KLs 5220 Js 43075/16 – gegen ehemalige drei Altenpfleger aus Lambrecht im Wesentlichen gehalten. Die Männer waren wegen Mordes in einem bzw. zwei Fällen, Beihilfe zum Mord und anderer Straftaten (daruter Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Diebstahl) zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Zudem war die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Nur in einigen Randpunkten hat der BGH das Urteil des Landgericht korrigieren müssen.

Im Hinblick auf die Tötungsdelikte hatte das Landgericht festgestellt, dass zwei der Angeklagten gemeinsam eine Heimbewohnerin getötet hatten, indem sie ihr eine Überdosis Insulin verabreichten und sie später mit einem Kissen erstickten. Der dritte Angeklagte bestärkte sie in ihrem Vorhaben und leistete dadurch Beihilfe. Eine zweite Heimbewohnerin wurde von zwei der Angeklagten durch Insulininjektionen getötet.

Quelle: PM des BGH Nr. 136/2019 vom 21.10.2019

Posted by stern in Allgemein, 0 comments