Nachschulung

Blogrundschau Strafrecht (15.11.2019

Udo Vetter über einen vermögenden inhaftierten Mandanten, der aus altruistischen Gründen Mitgefangene freikauft.

Burhoff über den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.09.2019 – 4 StR 150/19, in dem folgende Erwägung des LG kritisiert wird, in der aus einem Schweigen nachteilige Schlüsse gezogen worden waren. Natürlich hatte der BGH jedoch, wie üblich in letzter Zeit, das Beruhen verneint, weil es keine tragende Erwägung gewesen sein soll.

Zwar begegnet die im Rahmen der Beweiswürdigung angestellte Erwägung, der Angeklagte habe sich „weder im Anschluss an seine Verhaftung gegenüber den Beamten De.     und D.   noch bei der Eröffnung des Haftbefehls auf ein Alibi berufen […] obwohl es sich aus seiner Sicht geradezu aufgedrängt hätte, ein solches sofort nach der Konfrontation mit dem Vorwurf den Beamten und/oder dem Haftrichter zu präsentieren

Noch einmal Burhoff über die Segnungen der Nachschulung zur Sperrfristverkürzung nach Trunkenheitsfahrt.

Schwurgericht.info über Hinweispflichten der Schwurgerichtskammer.

Sokolowski über mögliche Probleme im selbständigen Einziehungsverfahren.

Rechtsanwalt Stern, Strafverteidiger

Posted by stern in Allgemein, 0 comments