Nebenstrafrecht

Münchener Kommentar Strafgesetzbuch – Band 7 – Nebenstrafrecht I, JGG in 4. Auflage erschienen

Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch ist bekanntlich eines der wichtigsten Handwerkszeuge der Strafrechtler. Er vereint auf ca. zweieinhalb tausend Seite je Band vertiefte Informationen, die aktuelle Rechtsprechung und die dazugehörige aktuelle Literatur. Mithilfe seiner klaren Gliederung und der systematischen Durchdringung des Stoffs ist es möglich, auch auf die schwierigsten Fragen eine vernünftige Antwort zu finden.

Wie bei Großkommentaren üblich werden die einzelnen Bände nicht gleichzeitig, sondern sukzessive aktualisiert. Der 7. Band (in der Vorauflage Band 6) ist nun unter der Bandredaktion von Professor Marco Mansdörfer neu in vierter Auflage erschienen. Er erläutert zahlreiche in der Praxis besonders relevante Nebenstrafrechtsgebiete. Konkret sind Kommentierungen zu folgenden Gesetzen enthalten:

  • Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)
  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
  • Grundstoffüberwachungsverordnung (GÜG)
  • Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
  • Transplantationsgesetz (TPG)
  • Transfusionsgesetz (TFG)
  • Gentechnikgesetz (GenTG)
  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Vereinsgesetz
  • Versammlungsgesetz
  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Der Schwerpunkt liegt deutlich im Betäubungsmittel- und Arzneimittelstrafrecht. Mehr als die Hälfte der Seiten beschäftigen sich hiermit. Der von Laue, Radtke und Scholze verantworteten JGG-Kommentierung wurden – obwohl sie es sogar aufs Cover geschafft hat – nur 200 Seiten spendiert.

Dies führt auch zu einer Ungleichverteilung der Bearbeiter. Zwar sind nur 6 der 14 Bearbeiter im Hauptberuf Wissenschaftler. 4 sind Richter, die übrigen Staatsanwälte, Kriminaldirekt oder Rechtsanwalt (1). Allerdings werden die wichtigen Gesetze weit überwiegend von Wissenschaftlern kommentiert. Im Arzneimittelstrafrecht ist dies Professor Freund aus Marburg, für das Betäubungsmittelgesetz Dr. Mustafa Oğlakcioğlu und für das Jugendgerichtsgesetz Professor Laue aus Heidelberg. Trotzdem bemühen sich die Autoren häufig auch um einen Praktikerblick, der ihnen aber zuweilen (naturgemäß) schwer fällt.

Die Neuauflage war notwendig geworden weil der Gesetzgeber umtriebig ist.

Insbesondere im Arzneimittelgesetz sind zahlreiche Änderungen zu verzeichnen. Im Anti-Doping-Gesetz wurde ganz aktuell der § 4a AntiDopG eingefügt (»Kronzeugenregelung«). Beim Tierschutzgesetz ist als letzte Änderung vom 18. Juni 2021 das Verbot des Kükentötens besonders hervorzuheben.

Die Kommentierung ist gewohnt umfangreich, in Teilen äußerst detailliert und geht auf alle aktuellen Entwicklungen ein. Trotz des großen Umfangs der Kommentierung ist die Darstellung sehr übersichtlich, das Stichwortverzeichnis hilfreich.

Die Kommentierung der einzelnen Normen der Nebenstrafrechtsgesetze ist so dargestellt, wie man es aus den anderen Bänden des MüKo kennt. Zunächst wird der Gesetzestext fett gedruckt wiedergegeben. Danach wird bei besonders umfangreichen Normen das vom Kommentator empfohlene Schrifttum gesammelt angegeben und eine Übersicht über die Kommentierung der Norm abgebildet. In dem darauffolgenden klar formulierten und gut strukturierten Text sind die Überschriften bzw. die wesentlichen Schlüsselbegriffe und Schlagwörter fett gedruckt. Dadurch springen diese dem Leser gleich ins Auge und er behält den Überblick über den jeweiligen Abschnitt der Kommentierung. Darüber hinaus ist besonders positiv hervorzuheben, dass weiterführende Literatur in den Fußnoten angegeben wird und somit die gesamte Kommentierung einer Norm angenehm lesbar ist.

Wer sich intensiv mit dem Nebenstrafrecht, insbesondere dem Betäubungsmittelgesetz auseinandersetzen will oder muss, wird für zahlreiche Fragestellungen nicht um den 7. Band des MüKo herumkommen.

Wir sprechen eine Kaufempfehlung aus, auch weil die 429,00 € für den Band (bzw. 1.725,00 € bei Abnahme aller Bände der aktuellen Auflage) durch eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung schnell wieder reingeholt sein sollten. Und im Regal sieht’s auch schick aus.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 7, Nebenstrafrecht I, 4. Auflage, Beck, München 2021.

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Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch – Band 7 – Nebenstrafrecht II in 3. Auflage erschienen


Jeder kennt ihn und jeder weiß ihn zu schätzen: Den Münchner Kommentar. Zu den Vorzügen dieses Werkes gehört, dass es sich nicht auf das Kernstrafrecht beschränkt, sondern auch die Vorschriften
des Nebenstrafrechts anspruchsvoll und detailreich kommentiert.
Im Siebenten Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch, redaktionell verantwortet von Professor Dr. Roland Schmitz, wird vor allem das Wirtschaftsstrafrecht bearbeitet. Der Band vereint Strafvorschriften aus den folgenden Gesetzen:

  • MarkenG
  • UrhG
  • UWG
  • AO
  • SchwarzArbG
  • AÜG
  • BetrVG
  • AktG,
  • AWG
  • BauFordSiG
  • BörsG
  • DepotG
  • GenG
  • GewO
  • GmbHG
  • HGB
  • InsO
  • KWG
  • WpHG
  • TKG sowie
  • TMG

Damit sind erhebliche Regelungsmaterien des gewerblichen Rechtsschutzes, des Steuerstrafrechts, des Arbeitsrechts, des Wirtschaftsstrafrechts sowie strafrechtliche Bestimmungen im Rahmen der neuen Kommunikationsmedien betroffen.

Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen insbesondere in dem Bereich des Steuerstrafrechts, welches mit knapp 500 Seiten einen Schwerpunkt des siebten Bandes darstellt. Zudem wurde das WpHG nachhaltig durch das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz geändert, was in der Neuauflage breit verarbeitet ist.

Tiefgreifende Aktualisierungen und Neubearbeitungen der Vorschriften erfolgten auch aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 und die neu veröffentlichte Rechtsprechung sowie Literatur.

Darüber hinaus wurde während der Drucklegung des Bandes das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 18. April 2019, mit seinem Art. 1 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) verkündet, das am 26. April 2019 in Kraft getreten ist. Obwohl Art. 5 GeschGehG die §§ 17-19 UWG aufhebt, wurde die Kommentierung der alten Fassung dieser Vorschriften in dem vorliegenden Band belassen, um den Leser vielfältig zu informieren.

Eine erste Kommentierung des neuen § 23 GeschGehG liegt Band 7 als Nachtrag bei. Die Kommentierungen der Vorschriften sind wie bei den anderen Bänden des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch einheitlich aufgebaut. Es erfolgt zunächst die wörtliche Wiedergabe des jeweiligen Gesetzestextes, worauf ein Überblick über den Regelungszusammenhang folgt. Anschließend wird die jeweilige Norm detailreich erörtert Der Schreibstil ist wie üblich leserfreundlich.
Jeder, der sich mit den komplizierten und wirtschaftsstrafrechtlich beeinflussten Vorschriften des Nebenstrafrechts auseinandersetzen muss, findet in diesem siebten Band auf alle Fragen präzise, praxisnahe und vor allem aktuelle Antworten. Einschränkungen der Verständlichkeit gibt es freilich bei den in diesem Rechtsgebiet zahlreichen Blanketttatbeständen. Hier werden die üblichen Konstellationen durchaus besprochen. Für Spezialfragen muss man aber doch noch wenigstens einen zweiten Spezialkommentar zu dem jeweiligen Gesetz zu Rate ziehen.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 7, Nebenstrafrecht II, 3. Auflage, Beck Verlag, München 2019, 1719 Seiten, 315,00 €

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