3025 Seiten Text hat das Oberlandesgericht produziert, um das Urteil gegen Beate Zschöpe und die Mitangeklagten zu begründen. Und es hat sich Zeit gelassen: Nach einem Bericht des Spiegel wäre am Mittwoch Fristablauf gewesen. Die Urteilsverkündung liegt nun 93 Wochen zurück.
Nach § 275 StPO muss das Urteil spätestens 5 Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht werden. Diese Frist verlängert sich jedoch zum Teil erheblich, wenn mehr als drei Tage verhandelt worden ist.
Zwei Wochen Verlängerung gibt es ab einer Verhandlungsdauer von mindestens vier Tagen und wenn die Hauptverhandlung länger als 10 Hauptverhandlungstage gedauert hat, gibt es für jeden begonnenen Abschnitt von zehn Hauptverhandlungstagen weitere zwei Wochen Zuschlag.